Falsch beladen

So kann die Fahrt statt in den Urlaub in den Tod führen

Motor
24.06.2013 09:51
Autos werden immer sicherer, doch die Gefahren durch mangelnde oder falsche Personen- und Ladungssicherung werden unterschätzt. Ein Test des ÖAMTC zeigt jetzt auf, dass die Folgen eines Crashs mit 50 km/h tödlich sein können. Nachgestellt wurde eine Fahrt in den Sommerurlaub in einem Mittelklassewagen.

"Bei dem Aufprall fliegen ungesicherte Gepäckstücke von Kofferraum und Rücksitzbank nach vorn. Die Insassen müssen mit schwersten Verletzungen an Kopf, Brust und Wirbelsäule rechnen", so ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl. Laut Kerbl kann ein nicht gesicherter Gegenstand im Crashfall mit 50 km/h das 30- bis 50-fache seiner Gewichtskraft an Wucht entwickeln. Das bedeutet, dass ein Gegenstand mit 20 Kilo, der formschlüssig an der Rückbank anliegt und dieselbe Verzögerung wie das Fahrzeug erfährt, mit einem Gewicht von ca. einer halben Tonne gegen die Rückbank drückt. Mit der Geschwindigkeit potenziert sich die Gefahr, denn: Doppelte Geschwindigkeit bedeutet vierfache Aufprallenergie.

Als fataler Leichtsinn erweist sich fehlende oder falsche Personensicherung: Nicht angegurtet (Fahrer) bzw. angegurtet, aber die Füße am Armaturenbrett (Beifahrer), erleiden die Insassen schwerste bis tödlichen Kopfverletzungen. "Beim Crash mit 50 km/h rutscht der nicht angegurtete Fahrer nach vorn, trotz Airbag-Auslösung prallt der Kopf gegen die Windschutzscheibe. Beim Beifahrer werden die Beine durch den Airbag nach oben geschleudert. Die Füße durchschlagen die Scheibe, der Kopf schlägt auf Unterschenkel und Knie."

Beladen für eine ganz normale Urlaubsfahrt
Für den Test wurde ein BMW 5er Touring als Beispiel für ein Fahrzeug der oberen Mittelklasse einmal richtig und einmal falsch beladen, und zwar mit einer Kühlbox (10 kg), einem Kanister Scheibenwaschmittel (10 kg), einem Trolley (10 kg), drei Koffern (je 25 kg), zwei Gartenstühlen (je 5 kg), einem Gartentisch (10 kg), zwei Klappliegestühlen (je 4 kg) und diversen Spielen und Zubehör. Für den Versuch mit schlecht gesicherter Ladung wurden der Tisch und die Sessel flach aufeinandergelegt, schwere Taschen daraufgestellt. Spiele und weiterer Urlaubsbedarf standen auf der Beladung, die Kühlbox hinter dem Beifahrer ungesichert auf der Rücksitzbank. Beim Aufprall mit 50 km/h wurde der Innenraum völlig demoliert. Die Gepäckstücke trafen die Insassen und verursachten schwere Verletzungen.

Bei einem zweiten Test wurde alles korrekt gesichert. Sperrige Gegenstände wurden auf der Rücksitzbank positioniert und durch die Sicherheitsgurte gesichert, die schweren Koffer und Taschen standen an der Rückbank an. Die Gepäckstücke wurden mit Gurten an den Zurrösen befestigt und diagonal zusammengeschnürt. Kleinteile wurden verstaut. "Auch der Crashversuch mit gut gesicherter Ladung überzeugte nicht ganz. Zwar wurde niemand von der Ladung verletzt, doch auch hier war die Grenze des Möglichen schnell erreicht. Die Rückenlehne der Rücksitzbank war mit der Belastung durch die schweren Koffer bereits an der Belastungsgrenze angekommen", erklärt der Experte.

Handlungsbedarf ortete der ÖAMTC-Techniker auf der Seite der Fahrzeughersteller. Stabile Zurrösen müssten in jedem Fahrzeug ausreichend vorhanden und eindeutig gekennzeichnet sein. "Sicherungszubehör sollte zur Serienausstattung gehören. Durch die serienmäßige Ausstattung mit Trennnetz, Verzurrösen und Laderaumabdeckung wären diese Sicherungsmaßnahmen immer griffbereit und könnten nicht vergessen werden", erklärte Kerbl. Der Klub-Techniker fordert auch Unterbringungsmöglichkeiten für lose Gegenstände im Fahrzeug.

Strafe für ungesicherte Ladung droht
Nicht gesicherte Ladung ist auch strafbar. Sie kann bei einer Kontrolle zu Geldbußen führen. "Bis zu 5.000 Euro sind möglich. Außerdem kann die Weiterfahrt verboten werden", warnt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. Wiederholungstätern droht der Führerscheinentzug. Denn Verstöße gegen die Ladungssicherungspflicht werden sogar mit einer Vormerkung geahndet, wenn die Verkehrssicherheit gefährdet wurde. "Eine Tasche auf dem Rücksitz gehört hier nicht dazu. Sehr wohl aber Gegenstände, die auf der Straße landen und den Nachfolgeverkehr gefährden."

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