Egal, ob Punschverkäufer, Maronibräter, Christbaumhändler und Geschenkverpacker: Die Advent- und Weihnachtszeit strotzt vor Gelegenheitsjobs. Aber viele Arbeitnehmer sind der Meinung, sie hätten bei so „kleinen“ Arbeitsstellen keine wirklichen Rechte und Pflichten. Beides stimmt so nicht. Wir haben die Details für Sie recherchiert!
Wer sich im Advent etwas dazuverdienen möchte, sollte sich auch über seine Rechte und Pflichten informieren. Denn auch wenn die breite Masse irrtümlich anderer Meinung ist, gibt es auch bei „kleinen“ Jobs sehr wohl Regeln und Vorschriften, die von Arbeitgeber- wie Arbeitnehmerseite einzuhalten sind.
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.