Grundsätzlich haftet der Tierbesitzer, wenn im Zusammenhang mit seiner Hund etwas passiert und ein Schaden entsteht. Aber eben nicht in jedem Fall, zeigt zuletzt ein Gerichtsurteil. Was da genau los war und worauf Sie achten sollten? Wir haben für Sie recherchiert!
Wer ein Tier besitzt, muss darauf achtgeben – und ist für entsprechende Schäden verantwortlich. Doch etwa bei einer Kollision von Radfahrer und einem nicht angeleinten Hund kann nicht pauschaliert der Tierhalter verantwortlich gemacht werden, zeigt zuletzt das Urteil des Obersten Gerichtshofes. Wir haben den Wiener Juristen Martin Bleckmann um Aufklärung gebeten.
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