Immobilie verschwiegen

Auf Liegenschaft in der Türkei einfach „vergessen“

Vorarlberg
10.06.2026 07:00
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Ein bislang unbescholtener Österreicher hatte im Rahmen des Insolvenzverfahrens eine Liegenschaft in der Türkei nicht angegeben. Am Dienstag musste sich der 46-jährige Familienvater deswegen am Landesgericht Feldkirch verantworten.

Dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, bekam ein insolventer Familienvater nun am eigenen Leib zu spüren – wenn auch mit einem vergleichsweise glimpflichen Ausgang. Statt einer Haftstrafe endete der Fall vor Gericht mit einer Diversion: Der Mann muss 1000 Euro Geldbuße bezahlen, dazu addieren sich noch 250 Euro Verfahrenskosten.

Ein Haus in der Türkei
Im Mittelpunkt stand eine Liegenschaft in der Türkei, die der Angeklagte im Insolvenzverfahren nicht angegeben hatte. Dabei handelte es sich um ein Geschäftslokal samt Eigentumswohnung, die er nach eigenen Angaben vor vielen Jahren geerbt hatte. Der spätere Schätzwert: 36.000 Euro.

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Mein Mandant hatte die Liegenschaft im Wert von 36.000 Euro deshalb nicht angegeben, weil diese bereits vor Einleitung des Verfahrens gepfändet worden war.

Verteidiger des Angeklagten

Die Verteidigung sprach jedoch von einem Missverständnis und verwies auf die Vorgeschichte: „Mein Mandant hatte die Liegenschaft im Wert von 36.000 Euro deshalb nicht angegeben, weil diese bereits vor Einleitung des Verfahrens gepfändet worden war. Die Offenlegung hätte also keine Verringerung des Fonds ergeben.“

Nach einem langwierigen Streit mit einer Gläubigerin, mit der sein Mandant zuvor eine Beziehung geführt hatte, sei dieser zudem davon ausgegangen, dass ihm das Grundstück gar nicht mehr gehöre. Die Frau verfügte bereits seit 2018 über einen Exekutionstitel. Sechs Jahre später wurde die Immobilie mit 36.000 Euro bewertet, im Jänner dieses Jahres schließlich versteigert.

Gericht folgt der Verteidigung
Nach Prüfung der Aktenlage folgte das Gericht den Ausführungen der Verteidigung. Aufgrund der bisherigen Unbescholtenheit gewährte es dem Angeklagten eine Diversion, der auch die Staatsanwaltschaft zustimmte. Begleicht der Mann die Buße binnen sechs Monaten, wird die Akte endgültig geschlossen. Andernfalls kommt es zu einem Wiedersehen vor Gericht.

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