Gerichtsbeschluss

Kim Dotcom darf Geheimdienst von Neuseeland klagen

Web
07.03.2013 10:57
Der Online-Unternehmer Kim Dotcom, Kopf des verschlüsselten Filehosters Mega, darf den neuseeländischen Geheimdienst GCSB verklagen, weil dieser ihn im Vorfeld der MegaUpload-Razzia Anfang 2012 auf Wunsch der Behörden illegal ausspioniert hat. Das hat jetzt ein Gericht entschieden. Es ist zu erwarten, dass Dotcom Schadensersatzforderungen geltend machen und Einblick in die über ihn gesammelten Unterlagen fordern wird.

Bereits vor der MegaUpload-Razzia im Jänner 2012 (siehe Infobox) hatte Internetmillionär Kim Dotcom den Verdacht, dass sein Internetanschluss abgehört wird. Der Grund: Der begeisterte Computerspieler hatte festgestellt, dass die Latenzzeiten bei Online-Spielen ungewöhnlich hoch waren. Seine Vermutung sollte sich bewahrheiten: Wie inzwischen bekannt wurde, hatte der neuseeländische Geheimdienst GCSB den Unternehmer gemeinsam mit US-Behörden im Vorfeld der Erstürmung des Dotcom-Anwesens ausspioniert.

Geheimdienst spionierte Dotcom unrechtmäßig aus
Laut neuseeländischem Recht ist der Geheimdienst allerdings nur befugt, Menschen ohne Aufenthaltsrecht in Neuseeland zu überwachen. Der gebürtige Deutsche Kim Dotcom hatte ein solches Recht zum Zeitpunkt der Spionageaktion jedoch inne, weshalb die Aktion des Geheimdienstes im Nachhinein für nicht rechtens erklärt wurde. Der neuseeländische Premierminister John Key hat sich wegen des Fehltritts des Geheimdienstes bereits bei Dotcom entschuldigt.

Dotcom hat wegen der illegalen Überwachung seiner Kommunikation bereits Ende 2012 einen Prozess geführt, bei dem ihm das Recht zugesprochen wurde, den neuseeländischen Geheimdienst und die Polizei zu verklagen. Damals hatte jedoch der Justizminister Einspruch gegen die Entscheidung eingebracht, weshalb das Verfahren nun vor einem Berufungsgericht noch einmal aufgerollt wurde. 

Dotcom erhält keine Kopien der Geheimdienstunterlagen
Die Entscheidung: Dotcom ist im Recht und soll jetzt auch erfahren dürfen, welche Informationen über ihn gesammelt wurden und an wen sie weitergeleitet wurden. Kopien der Dokumente werde er allerdings nicht erhalten, berichtet die neuseeländische Tageszeitung "New Zealand Herald"

Trotz aller juristischen Erfolge und dem Start des MegaUpload-Nachfolgers Mega läuft gegen Kim Dotcom immer noch ein Auslieferungsverfahren, in dem entschieden wird, ob er an die USA übergeben werden soll. Dort drohen ihm bis zu 20 Jahre Haft, weil seine Filehosting-Plattform MegaUpload Schätzungen der US-Behörden zufolge für die Rechteverwerter Gewinneinbußen in Höhe von 500 Millionen US-Dollar nach sich gezogen hat.

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