Das Land Niederösterreich muss im Gastpatientenstreit mit der Stadt Wien eine herbe Niederlage einstecken. Das Handelsgericht hat eine vom Land unterstützte Schadenersatzklage gegen das Krankenhaus Speising in Wien abgewiesen.
Der Patient hatte rund 15 Monate auf eine OP gewartet, bevor es zu einer Zurückreihung auf der Warteliste kam. Begründung: Wiener Bürger würden bevorzugt werden. Der Kläger forderte über 15.000 Euro Schadenersatz.
Das Handelsgericht Wien wies die Klage als unschlüssig ab. Der Richter meinte zwar, dass man über den Schaden streiten könne, der Anwalt des Klägers hatte allerdings ein größeres Ziel. Er beantragte, dass das Handelsgericht den Verfassungsgerichtshof anruft. Dieser soll gleich die ganze Wiener Gesetzesbestimmung prüfen, die eine solche Benachteiligung von Patientinnen aus anderen Bundesländern ermöglicht.
Richter: Spital hielt sich ans Gesetz
Der Richter meinte, man könne nicht vom Spital verlangen, dass es prüft, ob eine Wiener Gesetzesbestimmung verfassungskonform ist oder nicht. Es habe sich an das Gesetz gehalten.
Mann muss nun Gerichtskosten tragen
Der inzwischen operierte Gastpatient muss nun die Kosten für das Verfahren tragen und diese der beklagten Partei binnen 14 Tagen ersetzen. Sein Anwalt meldete Berufung an. Das Land Niederösterreich sicherte seine Unterstützung dafür zu. In der Sache selbst setzt man auf eine „politische Lösung“ mit der Stadt Wien.
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