Einer Aussendung des BSI zufolge gibt sich der Schädling in einem Pop-up-Fernster als offizielles Schreiben des BSI und der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) aus. Darin wird dem Nutzer unterstellt, dass der Rechner im Zusammenhang mit der Verbreitung kinderpornografischen Materials, bei terroristischen Aktionen, Urheberrechtsverletzungen oder anderen Straftaten genutzt worden sei.
Es folgt die Behauptung, dass die Funktion des Computers "aus Gründen unbefugter Netzaktivitäten ausgesetzt worden" sei. Zur Untermauerung der Anschuldigungen werden angebliche Gesetzesvorschriften zitiert, deren Verletzungen Ursache für die Sperrung sein sollen.
Schädling schockt mit Kinderporno-Foto
Zudem blendet der Schädling ein Foto ein, bei dem es sich nach Einschätzung des Bundeskriminalamts um eine kinderpornografische Darstellung handelt. Im weiteren Text wird behauptet, dass "die Wiedergabe von pornografischen Inhalten mit Minderjährigen festgestellt" wurde.
Malware fordert 100 Euro
Wie bei derartiger erpresserischer Schadsoftware - sogenannter Ransomware - üblich, wird der Nutzer schließlich zur Zahlung von 100 Euro über die digitalen Zahlungsdienstleister uKash oder Paysafecard aufgefordert, um einen Freigabecode zur angeblichen Entsperrung des Rechners zu erhalten.
"Auf keinen Fall zahlen"
Die Behörden mahnen Internetnutzer, den geforderten Betrag "auf keinen Fall" zu zahlen. Ein regulärer Zugriff auf das Betriebssystem sei mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nach Begleichung der geforderten Zahlung nicht möglich, so das BSI, das zugleich darauf verwies, dass weder es selbst noch die GVU Urheber einer solchen Meldung seien.
Verbraucher sollten sich von dem Foto und der Behauptung, dass die "Wiedergabe von pornografischen Inhalten mit Minderjährigen" festgestellt worden sei, nicht einschüchtern lassen. "Es handelt sich hierbei um eine Form der digitalen Erpressung", erklärten die Sicherheitsbehörden. Sie wiesen zugleich darauf hin, dass die Sicherung der kinderpornografischen Darstellung einen strafbaren Besitz von Kinderpornografie darstelle.
Abwandlung des Polizeivirus
Das Bundeskriminalamt in Wien teilte auf Anfrage mit, dass in Österreich bisher keine Fälle mit diesem Virus zur Anzeige gebracht wurden. Im Prinzip handle es sich um eine Abwandlung des Polizeivirus, das in den vergangenen Monaten für viel Ärger bei Nutzern gesorgt hatte, so BK-Sprecher Mario Hejl. Neu und besonders gefährlich sei diese Variante, weil eine kinderpornografische Abbildung enthalten sei.
Hilfreiche Hinweise zur Bereinigung des Systems von Schadsoftware können Internetnutzer auf der Website des Anti-Botnetz-Beratungszentrums, www.botfrei.de, finden.
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