Justiz-Hearing

Vorratsdaten: Laut Karl “maßvolle Anwendung”

Web
28.11.2012 13:26
Justizministerin Beatrix Karl ist von der Verhältnismäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung in Österreich überzeugt. Ein auf Verlangen der Bürgerinitiative "Stoppt die Vorratsdatenspeicherung" unter Einbeziehung von Experten anberaumtes Hearing am Mittwoch im Justizausschuss habe "eine maßvolle Anwendung in der Praxis gezeigt", so Karl.

"Die österreichische Umsetzung erfolgte streng richtlinienkonform", meinte Karl zur Vorratsdatenspeicherung. Dabei sei vor allem auf eine "grundrechtskonforme, maßvolle und verhältnismäßige Umsetzung der Speicherverpflichtungen" sowie der zulässigen Abfragemöglichkeiten unter Einbeziehung größtmöglichen Rechtsschutzes geachtet worden. 

Bereits vor dem Hearing war Kritik laut geworden, dass dieses unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand. Dieser Umstand sei "ein Paradebeispiel dafür, wie ambivalent die Politik mit Transparenz umgeht", meinte der fraktionsfreie EU-Abgeordnete Martin Ehrenhauser in einer Aussendung.

Umstrittene EU-Richtlinie
Die Vorratsdatenspeicherung normiert, welche Kommunikationsdaten wie lange aufgehoben werden und unter welchen Bedingungen die Ermittlungsbehörden auf das Datenmaterial zugreifen dürfen. Basis ist eine entsprechende EU-Richtlinie, die 2006 zwecks Terror-Bekämpfung verabschiedet wurde und bei deren Umsetzung Österreich lange säumig war. Die Richtlinie und ihre Übernahme ins österreichische Recht werden seit Langem massiv kritisiert.

Betroffen sind sämtliche Kommunikationsvorgänge via Telefon und Handy, E-Mail und Internet. Sechs Monate sollen Kommunikationsbetreiber die diversen Daten speichern. Darunter fallen neben den Stammdaten (Name und Adresse des Benutzers) unter anderem: Handy- und Telefonnummern sowie IP- und E-Mail-Adressen, aber auch die Geräte-Identifikationsnummern von Mobiltelefonen oder die Standortdaten, also wo sich ein Handy zu einem bestimmten Zeitpunkt befindet.

Auf all diese Daten können die Ermittlungsbehörden grundsätzlich zugreifen. Je nach Verdachtslage und Art der Daten gibt es allerdings bestimmte Einschränkungen. In puncto Rechtsschutz sollen Betroffene grundsätzlich informiert werden, wenn auf ihre Daten zugegriffen wird - zumindest nachträglich (falls Gefahr in Verzug). Die unzulässige Veröffentlichung von Informationen aus Vorratsdaten wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet.

Beschränkung auf schwere Verbrechen geplant
EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström kündigte im Sommer 2012 an, den Anwendungsbereich der Vorratsdatenspeicherung künftig strikt auf die Bekämpfung von Terrorismus und schwere Verbrechen zu beschränken. Den Gesetzesvorschlag will sie im kommenden Jahr vorlegen.

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