Wertsicherungsklauseln

AK: Handynutzern drohen neue Preissteigerungen

Web
20.03.2024 12:31

Die Arbeiterkammer (AK) warnt vor steigenden Preisen bei den Grundgebühren für bestehende Mobilfunkverträge im April. Grund seien die Wertsicherungsklauseln, die wieder schlagend würden. „Es ist von rund acht Prozent auszugehen“, so die AK am Mittwoch.

Nicht alle Anbieter haben Wertsicherungsklauseln in ihren Verträgen. Laut AK haben zehn Anbieter zahlreiche Tarife mit Wertsicherungsklauseln, bei 16 sind diese dagegen derzeit noch nicht vorgesehen. Zudem haben bereits mehrere Mobiltarif-Anbieter wie HoT und Spusu angekündigt, heuer keine Inflationsanpassung machen zu wollen.

Um häufige Preissteigerungen zu vermeiden, rät die Arbeiterkammer dazu, auf einen Vertrag ohne eine solche Wertsicherungsklausel umzusteigen. Bei einem Wechsel des Anbieters sollte man mehrere Tarife vergleichen und seinen eigenen Verbrauch gut kennen. Zudem weist die AK darauf hin, dass es kostenloses Sonderkündigungsrecht gebe, wenn sich die Preissteigerung eines Anbieters auf eine Wertanpassungs- oder Indexklausel stützt, die sich an der Inflation orientiert.

Rechtsanspruch auf eine Mitnahme der eigenen Telefonnummer gebe es überdies nur bei einem „echten“ Anbieterwechsel und beispielsweise nicht, wenn man lediglich zu einer Diskontmarke desselben Anbieters wechselt.

Telefonieren und Surfen generell billiger
Generell sei das Telefonieren und Surfen im Zeitraum von Februar 2020 bis 2024 aber billiger geworden. Das zeige eine Preisanalyse unter 26 Handyanbietern. „Der Hauptgrund: Alle Anbieter haben neu anmeldbare Tarife mit umfangreicheren Datenkontingenten bei oft unveränderten Grundgebühren“, schreibt die AK. Im Schnitt habe sich der Datenverbrauch der Nutzerinnen und Nutzer in den vergangenen vier Jahren verdoppelt, während es beim Telefonieren und SMS-Schreiben kaum Veränderungen gab.

Bei den größten Anbietern A1, Magenta und Drei sei jedoch auffällig, dass zwar die inkludierte Datenmenge und maximal verfügbare Bandbreiten angestiegen sei, die Kosten für die günstigsten Tarife im Jahr 2024 jedoch deutlich über den günstigsten Tarifen von 2020 liegen würden. Dagegen gebe es seit Februar 2024 bei den drei großen Anbietern keine Servicepauschalen mehr, teils hätten sich auch die Aktivierungskosten deutlich reduziert bzw. seien weggefallen.

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