In Österreich ist die umstrittene Vorratsdatenspeicherung mit 1. April 2012 in Kraft getreten. Seither müssen ohne Vorliegen eines Verdachts Verbindungsdaten von Telefon, Handy und Internet gespeichert werden. Die Initiative sieht darin einen "unangemessenen Eingriff in die Privatsphäre aller Menschen, den Verlust der Unschuldsvermutung und der Meinungs- und Informationsfreiheit" und strebte die Beschwerde an.
Für Rechtsanwalt Ewald Scheucher, der die Beschwerde vor dem VfGH vertritt, stehen etwaige Vorteile der Vorratsdatenspeicherung in keinem Verhältnis zu den Nachteilen für Betroffene und Gesellschaft. Die Aktivisten erwarten nun "zuversichtlich" die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs.
Der VfGH bestätigte das Einlagen von drei Individualanträgen durch AKVorrat am Freitag. Angekündigt wurde dabei, die restlichen Anträge nachzureichen. Gegen die Vorratsdatenspeicherung sind bereits zwei weitere Fälle beim VfGH anhängig - von der Kärntner Landesregierung sowie einer Privatperson.
In beiden Fällen laufe bereits das Vorverfahren, die Bundesregierung sei zu einer Stellungnahme zu den Bedenken aufgefordert. Ein Zeitpunkt für die Entscheidung des Gerichts konnte am Freitag noch nicht genannt werden, üblich sei eine Verfahrensdauer von rund neun Monaten.
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