Erlag "Verlockungen"

Vier Jahre und sechs Monate Haft für kino.to-Gründer

Web
14.06.2012 12:11
Der Gründer und Chef des illegalen Filmportals kino.to, Dirk B., ist am Donnerstag zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Der 39-Jährige hatte sich vor dem Landgericht Leipzig zu massenhaften Urheberrechtsverletzungen bekannt. Das Geständnis des gelernten Fußbodenlegers war Teil eines Deals, den die Wirtschaftsstrafkammer angeregt hatte, um das Verfahren zügig zum Abschluss bringen zu können.

Über kino.to, das bis zu seiner Sperrung durch die Behörden im Juni 2011 größte deutsche Streaming-Portal, waren zuletzt rund 135.000 raubkopierte Filme, Serien und Dokumentationen online abrufbar. Der Leipziger Fußbodenleger hatte das konspirative Projekt 2008 gestartet. Fünf Mitstreiter wurden bereits verurteilt. Schon in den Jahren vor der Gründung von kino.to war ihm laut seinem Geständnis aufgegangen, dass man im Internet sehr viel Geld verdienen könne. Er sei den "Verlockungen erlegen".

Dass die viel propagierte Freiheit des Internets an Grenzen stößt - zum Beispiel die des Urheberrechts -, diese Erkenntnis habe er erst nach und nach gewonnen, erklärte der kino.to-Gründer. Für ein Vorläufer-Projekt von kino.to war er zu einer Geldstrafe verurteilt worden. "Aus dieser Verurteilung hat er aber nicht das Signal erhalten, dass die Grundidee strafbar war", erklärte sein Anwalt. Er kritisierte, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen mit der rasanten Entwicklung des Internets einfach nicht Schritt gehalten hätten.

Die Wirtschaftsstrafkammer bezeichnete das vorgelesene Geständnis als "von Reue getragen". Im Rahmen des Deals akzeptierte der Angeklagte, dass sein noch vorhandenes Millionenvermögen "abgeschöpft" wird. Zudem muss er eine große Zahl von Handys, Note- und Netbooks sowie andere Computerhardware abgeben. Seine Haftstrafe wird er voraussichtlich im offenen Vollzug verbringen können.

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