Die bislang verstreut in den jeweiligen Google-Diensten abgespeicherten Informationen der Nutzer – etwa Alter und Wohnort, aber auch persönliche Vorlieben, die anhand des Surfverhaltens ermittelt werden – sollen mit der neuen Richtlinie in einem einzigen Nutzerprofil gebündelt werden – aus Gründen der Übersichtlichkeit und einfacheren Verständlichkeit für den Nutzer, wie es seitens Google heißt.
Wenn ein Nutzer bei Google angemeldet sei, "können wir Informationen, die Sie bei einem Dienst gemacht haben, mit Informationen aus anderen Diensten kombinieren", erläuterte Googles Datenschutz-Chefin Alma Whitten in einem Blogeintrag. Vorteile bringe dies etwa bei der Internetsuche, die aufgrund der persönlichen Informationen künftig schneller und noch exakter die gewünschten Treffer zutage fördern soll.
Datenschützer protestieren
Genau darin sehen Datenschützer jedoch ein großes Problem. Sie befürchten, dass die Verknüpfung personenbezogener Daten von Google-Kunden aus unterschiedlichen Diensten den Nutzer in Zukunft (noch) "gläserner" macht - und laufen daher gegen die neue Datenschutzrichtlinie des Suchmaschinengiganten Sturm. So meldete etwa am Dienstag der deutsche Datenschutzbeauftragte Peter Schaar in Berlin "erhebliche Bedenken" gegen die Google-Umstellung an.
Verstoß gegen europäisches Recht
Laut einer Untersuchung der französischen Datenschutzkommission CNIL im Auftrag ihrer europäischen Kollegen verstößt die neue Datenschutzrichtlinie sogar gegen geltendes europäisches Recht. Einer Bitte von Anfang Februar, die Umsetzung seiner neuen Richtlinien für den Umgang mit Nutzerdaten bis auf weiteres auszusetzen, kam Google allerdings nicht nach. In einem Brief an Google-Chef Larry Page rief der nach einer Richtlinie des Europaparlaments benannte Arbeitskreis "Artikel 29" das Unternehmen zu einer Pause bis zum Abschluss der eigenen Überprüfung auf. Google lehnte eine Verschiebung jedoch ab.
"An unseren Datenschutzprinzipien ändert sich nichts"
"Wir nehmen die Bedenken von Datenschutzbeauftragten sehr ernst, Google steht für Transparenz", sagte Google-Vertreter Ralf Bremer am Dienstag auf einer Veranstaltung der Unternehmensinitiative ICOMP in Berlin. "An unseren Datenschutzprinzipien hat sich nichts geändert. Ihre persönlichen Daten werden weder verkauft, noch (abgesehen von seltenen Ausnahmefällen wie wirksamen rechtlichen Anfagen) ohne Ihre Genehmigung weitergegeben", betont der Konzern auch auf einer Übersichtsseite im Internet zur Umstellung der Datenschutzbestimmungen.
Nutzer hätten weiter "Wahl und Kontrolle" über den Umgang mit privaten Daten, hieß es auch in einem Brief an US-Abgeordnete, nachdem eine Konsumentenschutzorganisation in den USA gegen die neuen Bestimmungen protestiert hatte.
Wer sich anmeldet, stimmt zu
Eine wirkliche Chance, sich diesen zu widersetzen, haben registrierte Google-Nutzer kaum. Wer sich zu einem der von ihm genutzten Dienste anmeldet, stimmt der neuen Datenschutzrichtlinie ab Donnerstag automatisch zu. Nicht zuzustimmen bedeutet, die Google-Angebote auch nicht nutzen zu können.
Was Google über uns weiß
Welche Informationen Google über seine Nutzer sammelt, verrät der Konzern übrigens grob an mehreren Stellen im Internet. So lässt sich – sofern angemeldet - über das "Webprotokoll" etwa in Erfahrung bringen, nach welchen Fotos, Produkten oder beispielsweise Nachrichten gesucht wurde, während das "Dashboard" detailliert auflistet, welche Daten beim jeweiligen Google-Dienst hinterlegt wurden, wann dieser zuletzt genutzt wurde oder auch, welche Apps heruntergeladen wurden.
In seinen "Anzeigenvorgaben" verrät Google schließlich, welche Interessen der Konzern aufgrund des mittels Cookie gespeicherten Surfverhaltens beim Nutzer vermutet und welcher Altersgruppe und welchem Geschlecht dieser zuzuordnen sein könnte.
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