Der "Bundestrojaner" soll demnach 2008 bei den Ermittlungen gegen den österreichischen Islamisten Mohamed M. eingesetzt worden sein, was aus Zeugenaussagen von Fahndern beim "Terrorprozess" hervorgehe. Außerdem gebe es starke Indizien dafür, dass die in Österreich unerlaubte Spionagesoftware auch bei den Ermittlungen im Vorfeld des sogenannten "Tierschützerprozesses" zum Einsatz gekommen sei.
Ein Sprecher des Innenministeriums betonte, dass die österreichische Exekutive nur jene Befugnisse anwenden würde, die auch rechtlich zulässig sind und "nicht die, die technisch möglich sind". Dies sei auch in jenem Fall aus 2008 dokumentiert. Damals habe es demnach eine Computerüberwachung gegeben, bei der dem Sprecher zufolge Screenshots vom Bildschirm gemacht worden seien, nicht aber eine Untersuchung des Computers. Und dies sei sehr wohl im rechtlichen Rahmen.
Polizei "am Bodes des Rechtsstaates"
Der Sprecher räumte ein, dass es natürlich auch damals für die Ermittler interessant gewesen wäre, den Computer zu untersuchen. Dies wäre technisch möglich gewesen, "hat aber nicht stattgefunden". Und dies sei "Beweis genug", dass die Polizei "am Boden des Rechtsstaates" sei, so der Sprecher.
Zum angeblichen Kauf selbst wollte man im Innenministerium erneut keine Stellung beziehen. "Wir können grundsätzlich nicht alle kriminaltechnischen Tools, über die wir verfügen, offenlegen", so der Sprecher. Daher könne man auch nicht offenlegen, woher man die technischen Mittel für die Computerüberwachung, die etwa 2008 zur Anwendung gekommen war, bezogen habe. Sicher sei, dass sich alles im rechtlichen Rahmen abspiele.
Bereits vor gut einer Woche hatte Digitask bestätigt, "Behörden im Einflussbereich Wiens" zu beliefern. Um wen es sich genau handle, sei "Betriebsgeheimnis", hieß es damals (siehe Infobox). Laut "profil" dürften die Käufer bei ihrem Ankauf falsche Angaben gemacht haben, weil jeder Kunde vor dem Ankauf erklären müsse, über die rechtlichen Grundlagen zur Anwendung der Programme zu verfügen.
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