Triumphale Rückkehr
Erben ist ja toll - in den meisten Fällen zumindest. Was aber, wenn man davon gar nichts weiß? Wie werden Erben eigentlich ausfindig gemacht? Und dann fangen die Sorgen an: Was ist, wenn der Verstorbene Schulden hatte - sind das dann meine Schulden? Und muss ich ein Erbe antreten? Keine Angst: Wir haben für Sie nachgefragt!
Hierzulande wird der Nachlass in einem „gerichtlichen Verlassenschaftsverfahren“ geklärt, wissen die Erbrechtsexperten Vincent Schneider und Wendelin Moritz. Rund 80.000 solcher Verfahren werden jährlich in Österreich durchgeführt. Als Hinterbliebener selbst vom Erbe zu nehmen, was man will, spielt es also nicht.
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