Erstes Urteil in Wien

Gericht: Handy-Zahlung ohne PIN zu unsicher

Elektronik
12.09.2011 12:57
Das Bezahlen von Parkgebühren, U-Bahn-Tickets oder Lottotipps via Handy ist zwar sehr bequem, aber Konsumentenschützern zufolge nicht sicher genug. Das Handelsgericht Wien hat dem Verein für Konsumenteninformation und dem für Konsumentenschutz zuständigen Sozialministerium diesbezüglich nun in erster Instanz recht gegeben.

Eine einfache SMS ohne PIN-Code oder sonstige personalisierte Sicherheitsmerkmale für eine Bestellung bzw. Abbuchung zulasten des Handyeigentümers sei auf Grundlage des Zahlungsdienstegesetzes rechtswidrig, so die Begründung des Gerichts. Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig. Der Handy-Bezahldienst Paybox, eine Tochter der Telekom Austria, will dagegen berufen.

VKI-Juristin Julia Jungwirth ist vom Urteil erfreut: "Zahlen mit dem Handy muss nicht nur einfach, sondern auch sicher sein." Bei Diebstahl kann ein fehlender PIN-Code zum Verhängnis werden - ein findiger Dieb könnte den mangelnden Schutz ausnutzen und mit dem Handy beispielsweise Zigaretten oder Fahrscheine bei den ÖBB kaufen bzw. Bezahlnummern nutzen.

Paybox will Entscheidung nicht akzeptieren
Eine kostenlose PIN-Anforderung sei jetzt schon möglich, aber nicht zwingend vorgeschrieben, lautet dagegen die Argumentation von Paybox-Sprecherin Sabine Schreitl. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Paybox widersprächen nicht dem Gesetz, so die Auffassung des Unternehmens.

Paybox auch wegen kostenpflichtiger Abrufe unter Beschuss
Vom Handelsgericht ebenfalls angeprangert wurde die Paybox-Regelung, wonach die Mobilfunkkunden die einzelnen Zahlungsvorgänge nur kostenpflichtig abfragen können. Gesetzlich geschuldete Informationen müsse der Zahlungsdienstleister gratis zur Verfügung stellen. Zu diesem Punkt nahm Paybox vorerst noch keine Stellung.

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