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Wie viel Fasching ist am Arbeitsplatz erlaubt?

Vorarlberg
20.02.2023 08:30

Der Fasching steuert auf das „Grande Finale“ zu, selbst am Arbeitsplatz wird da gerne und eifrig gefeiert. Arbeitsrechtsexperte Manuel Ganahl vom Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB), erklärt, was es dabei zu beachten gilt und wo der Partyspaß enden sollte.

Sie sind eine richtige Partykanone, ein Faschingsnarr, wie er im Buche steht? Sie lassen - wie es etwa im Ländle heißt - die „Stierle“ hochleben? Verkünden lautstark in Kärnten „Leilei“ oder lassen ein „Fufu Mumu!“ („Fußball, Fußball, Musik Musik“, Anm.) durch Ernsthofen in Niederösterreich schallen? Und Sie wollen so am Arbeitsplatz die Kollegen mit ihrer Faschingsnarretei anstecken? Dann sollten Sie darauf achten, den „Hafa“ nicht mehr als „deckladvoll“ zu „sch*****“. Heißt übersetzt: bloß nicht übertreiben!

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