Kaum entlassen, geht es für einen 49-Jährigen erneut hinter Gitter. Der Mann hatte sich in Vorarlberg am Bahnhof Dornbirn gegen seine Verhaftung gewehrt und später die Polizisten falsch beschuldigt. Dafür bekam er am Dienstag am Landesgericht Feldkirch die Quittung präsentiert. Auch seine Freundin wurde verurteilt.
Vor Gericht ist der 49-jährige Angeklagte kein Unbekannter. Auch die Innenansicht von Gefängnissen kennt er bereits. Am Dienstag musste sich der 17-fach Vorbestrafte erneut am Landesgericht Feldkirch verantworten – diesmal wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, falscher Beweisaussage, Verleumdung und Körperverletzung.
Im Mittelpunkt des Prozesses standen zwei Vorfälle: eine Schlägerei in Bregenz, in die der Mann verwickelt gewesen sein soll – und vor allem ein Polizeieinsatz Ende Oktober 2024 beim Dornbirner Bahnhof.
Darstellungen gingen weit auseinander
Dort soll der 49-Jährige ebenfalls in einen Streit geraten sein. Als die Polizei einschritt und der Mann sich weigerte, seine Identität preiszugeben, spitzte sich die Lage zu. Nachdem ein Beamter die vorläufige Festnahme ausgesprochen hatte, eskalierte die Situation dann völlig. Was danach geschah, darüber gingen die Darstellungen der Beteiligten weit auseinander.
Einerseits die beim Einsatz anwesenden Polizisten, andererseits der Angeklagte und seine 32-jährige Lebensgefährtin, die ebenfalls auf der Anklagebank Platz nehmen musste – wegen falscher Beweisaussage und Verleumdung. Der 49-Jährige behauptete bei seiner späteren Einvernahme, ein Polizist habe ihn zunächst von einer Sitzbank am Bahnhof gezogen und mehrmals gegen den Oberkörper getreten. Erst danach seien ihm Handschellen angelegt worden, anschließend hätte man ihn regelrecht „ins Polizeiauto geworfen“. Seine Lebensgefährtin, die ebenfalls mehrfach einschlägig vorbestraft ist, bestätigte diese Darstellung. Darüber hinaus gab sie an, ihr Freund sei sogar von einem Beamten gewürgt worden.
Ermittlungen gegen Polizisten eingeleitet
Die schweren Vorwürfe hatten strafrechtliche Ermittlungen gegen die beteiligten Polizisten zur Folge. Doch der Verdacht erhärtete sich nicht. Die Beamten wurden freigesprochen, beziehungsweise die Verfahren eingestellt. Für das Paar nahm die Verhandlung am Dienstag hingegen eine andere Wendung. Gestützt auf die Auswertung von Überwachungsvideos, die Aussagen weiterer Zeugen und die Feststellung, dass die Zweitangeklagte trotz einer leichten Intelligenzminderung bewusst falsch ausgesagt habe, sprach die Richterin beide im Sinne der Anklage schuldig.
Der 49-Jährige wurde zu zwei Jahren Haft verurteilt. Zudem wurde eine zuvor bedingt nachgesehene Freiheitsstrafe von sechs Monaten widerrufen. Seine 32-jährige Lebensgefährtin erhielt neun Monate Gefängnis, weitere 13 Monate sind ebenfalls widerrufen worden. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
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