Da hat also jüngst ein Insasse der Strafanstalt Stein - wir wissen nicht, ob Mörder, Räuber, Schänder oder nur Kleinkrimineller - Beschwerde über die Verpflegung im Häfn erhoben. Die ihm nach Gesetz zustehende „einfache, aber schmackhafte“ Anstaltskost sei zu Unzeiten ausgegeben worden. Auf der Wurst hätten sich bei hohen Temperaturen gefährliche Keime vermehren können. Leicht verderblicher Fisch für das Abendessen sei ohne Kühlungsmöglichkeit bereits am Vormittag serviert worden. Das Oberlandesgericht Wien hat dieser Beschwerde des Mannes nun auch Recht gegeben.
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