Urteil ist gefallen

Einbrecher getötet: Wolfgang W. freigesprochen

Chronik
11.05.2026 16:25

Wolfgang W. (66) erwischte in seinem Haus in Salzburg zwei Einbrecher und erschoss einen der Eindringlinge. Am Montag ging der Mordprozess gegen den Diplom-Ingenieur ins Finale. Mord oder doch Notwehr? Nach langen Beratungen entschieden die acht Geschworenen – Wolfgang W. muss nicht ins Gefängnis ...

War es Mord? Notwehr oder zumindest die irrtümliche Annahme ebendieser? Oder doch schwere Körperverletzung mit Todesfolge? Diese Fragen hatten die acht Geschworenen beim Prozessfinale gegen Wolfgang W. (66) zu klären. Die Laienrichter mussten in dem aufsehenerregenden Prozess über Schuld und Unschuld des Salzburgers entscheiden. Nach stundenlanger Beratung stand fest: Der studierte Diplom-Ingenieur muss nicht ins Gefängnis, er kommt aus der U-Haft.  

Zur Erinnerung: Am helllichten Tag des 31. Juli 2025 erwischte Wolfgang W. in seinem Haus im Stadtteil Gnigl ein ungarisches Einbrecher-Paar auf frischer Tat. Er schnappte sich seine – legal erworbene – Pistole, verfolgte das Duo in den Garten des Anwesens und drückte ab. Mindestens drei Schüsse fielen – einer traf einen Eindringling aus neun Metern in den Hinterkopf. Der Ungar (31) überlebte nicht. 

In diesem Haus fiel der tödliche Schuss
In diesem Haus fiel der tödliche Schuss(Bild: Markus Tschepp)

In ihrem Schlussplädoyer erklärte Staatsanwältin Elisabeth Reich: „Der Angeklagte hat sich für einen gezielten Schuss entschieden. Ihm war bewusst, dass er dabei sterben kann.“ Sie sprach von Mord, warf dem Angeklagten immer wieder vor, widersprüchliche Aussagen gemacht zu haben. In der Tat: Bereits zum Prozessauftakt schilderte W. den Tathergang zwar detailliert, verstrickte sich allerdings – sehr zum Missfallen der vorsitzenden Richterin – immer wieder in Unvereinbarkeiten.

Bei seinen ersten Befragungen sprach er von einem „Messerangriff“, später revidierte er dies. Vor Gericht meinte er schließlich, das Opfer habe „etwas Schwarzes“ in der Hand gehabt und hätte dies auf ihn werfen wollen. Konter der Staatsanwaltschaft: „Es gab keinen Angriff, das Opfer war auf der Flucht und hat nie irgendetwas in der Hand gehabt.“ 

„Er ist ein braver Mensch“
W. Verteidiger Kurt Jelinek hingegen plädierte auf Notwehr bzw. auf die irrtümliche Annahme ebendieser. „Er ist ein braver Mensch, der nur seine Ruhe haben wollte.“ Er habe sich in einer Ausnahmesituation befunden. „Er hatte Überlebensangst.“ 

Die Geschworenen überzeugte das offensichtlich. Sie befanden den Salzburger einstimmig des Mordes für unschuldig. Das Gericht entschied: Es war Notwehr! 

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