Gegen EU-Recht

Gesichtserkennung von Facebook in der Kritik

Web
04.08.2011 14:48
Die Gesichtserkennungsfunktion von Facebook verstößt laut Auffassung des Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar gegen europäisches Datenschutzrecht. Der Datenschützer fordert das soziale Netzwerk daher auf, die über die Gesichtserkennung gespeicherten biometrischen Daten der Nutzer zu löschen und die Funktion entweder an europäische Datenschutzstandards anzupassen oder abzuschalten.

Die Gesichtserkennung von Facebook dient der automatischen Erkennung von Freunden, die auf Fotos der Nutzer abgebildet sind. Hierfür wertet das soziale Netzwerk die von Nutzern auf ihren Fotos markierten Gesichter nach biometrischen Merkmalen aus und speichert sie. Lädt ein Nutzer neue Fotos hoch, folgt ein Abgleich mit diesen Informationen. Erkennt die Software eine Übereinstimmung, wird automatisch ein Vorschlag für die namentliche Markierung der erkannten Person generiert.

Datenbank zur Gesichtserkennung mit Millionen von Nutzern
Caspar findet allerdings nicht den Einsatz der Gesichtserkennungssoftware zur Erleichterung des sogenannten Foto-Taggings bedenklich, sondern vielmehr, dass Facebook für diese Funktion im Hintergrund eine Datenbank zur Gesichtserkennung mit Millionen von Nutzern aufbaut. Von über 75 Milliarden hochgeladenen Fotos seien laut Facebook bislang 450 Millionen Personen getaggt worden, pro Sekunde würden Schätzungen zufolge über 1.000 Namens-Tags eingetragen. Dem Datenschützer zufolge seien die Risiken einer derartigen Ansammlung biometrischer Daten immens.

Opt-Out-Möglichkeit für Nutzer kaum zu finden
Wer nicht möchte, dass seine Fotoinformationen in der Facebook-Datenbank erfasst werden, hat es laut Caspar schwer. Zwar biete das Netzwerk unter den Privatsphäre-Einstellungen den Nutzern an, das Unterbreiten von Markierungsvorschlägen zu unterbinden (unter "Freunden Fotos von mir vorschlagen"), allerdings würden dadurch nur die Markierungsvorschläge unterdrückt. Es sei davon auszugehen, dass die geometrischen Daten gespeichert bleiben, so der Hamburger Datenschützer.

Wenn Nutzer ihre bereits gespeicherten biometrischen Informationen löschen wollten, müssten sie sich an das "Facebook Foto-Team" wenden und dort um die Entfernung aller bisher über sie selbst in der biometrischen Datenbank gespeicherten Fotoinformationen bitten. Eine sogenannte Opt-Out-Möglichkeit sei damit zwar vorhanden, für den normalen Nutzer aber kaum zu finden. "Angesichts dessen scheint besonders bedenklich, dass sogar für minderjährige Nutzer die Gesichtserkennung voreingestellt ist", so Caspar.

Speicherung erfordert "unmissverständliche Einwilligung"
Aber selbst wenn Facebook ein nutzerfreundliches Verfahren zum Opt-Out anböte, würde es weder nationalen noch europäischen Datenschutzanforderungen genügen. Für eine Speicherung von biometrischen Merkmalen ist laut Caspar eine vorab erteilte, unmissverständliche Einwilligung der Betroffenen erforderlich. Zu unterstellen, durch bloßes Nichteinlegen eines Widerspruchs läge eine Zustimmung vor, reiche hierfür nicht aus.

"Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen"
"Wir haben Facebook wiederholt aufgefordert, die Funktion der Gesichtserkennung abzuschalten und die bereits gespeicherten Daten zu löschen. Sollte Facebook diese Funktion weiterhin aufrechterhalten, muss sichergestellt werden, dass nur Daten von Personen in die Datenbank eingehen, die zuvor wirksam ihre Einwilligung zur Speicherung ihrer biometrischen Gesichtsprofile erklärt haben", sagte Caspar und kritisierte die automatische Gesichtserkennung als einen schweren "Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen".

Facebook dürfe daher nicht lediglich auf ein intransparentes Widerspruchsverfahren verweisen. Eine selbstbestimmte Entscheidung mache die Einwilligung des informierten Nutzers erforderlich. "Facebook sollte dies erkennen und unseren Forderungen schnell nachkommen", forderte der Datenschützer.

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