Verbraucherschutz

„Irreführende“ Anmeldung: Beschwerde gegen Google

Web
30.06.2022 11:52

Europäische Verbraucherschützer nehmen den US-Technologieriesen Google wegen seiner Nutzung von persönlichen Daten ins Visier. Sie beanstanden den Anmeldeprozess für ein Google-Konto. Die dabei verwendete Sprache sei „unklar, unvollständig und irreführend“.

„Entgegen der Behauptung von Google, die Privatsphäre der Verbraucher zu schützen, wurden Millionen von Europäern auf die Überholspur zur Überwachung gesetzt, als sie sich bei einem Google-Konto anmeldeten. Ein einfacher Schritt genügt, damit Google alles, was Sie tun, überwachen und ausnutzen kann. Wenn Sie von datenschutzfreundlichen Einstellungen profitieren möchten, müssen Sie sich durch einen längeren Prozess und eine Mischung aus unklaren und irreführenden Optionen navigieren. Kurz gesagt, wenn Sie ein Google-Konto erstellen, werden Sie von vornherein und standardmäßig der Überwachung unterworfen. Stattdessen sollte der Schutz der Privatsphäre die Standardeinstellung und die einfachste Wahl für Verbraucher sein“, beklagte der Europäische Verbraucherverband (BEUC) am Donnerstag.

„Unklar, unvollständig und irreführend“
Wollten Verbraucher die datenschutzfreundlicheren Optionen aktivieren, sei eine „manuelle Personalisierung“ erforderlich: „fünf Schritte mit zehn Klicks und der Auseinandersetzung mit Informationen, die unklar, unvollständig und irreführend sind. Unabhängig davon, welchen Weg der Verbraucher wählt, ist die Datenverarbeitung von Google intransparent und unfair, da die personenbezogenen Daten der Verbraucher für vage und weitreichende Zwecke verwendet werden“, so der BEUC weiter.

Die deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) habe daher einen Warnbrief an Google geschickt und sei damit den ersten Schritt in Richtung Zivilklage gegangen. Neben Deutschland hätten auch die Franzosen, Griechen, Tschechen, Norweger und Slowenen Beschwerden bei ihren jeweiligen Datenschutzbehörden eingereicht.

Google weist Vorwürfe zurück
Google erklärte, Nutzer könnten aus verschiedenen Optionen auswählen. Die Möglichkeiten seien klar und einfach, hieß es. Der Internetkonzern musste in der Vergangenheit in der EU wegen wettbewerbsschädlicher Verfehlungen bereits mehr als acht Milliarden Euro an Strafen zahlen und steht im Mittelpunkt von zwei laufenden Kartellverfahren.

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