Auch Giuliani darunter
Die Frau hatte auf Facebook ihre Ehe verschwiegen und ihren Mädchennamen benutzt. Der Anwalt des Angeklagten machte vor Gericht geltend, sein Mandant habe seine sechs Jahre jüngere Frau erstochen, weil sie ihn betrogen habe. Als Beweismittel führte er unter anderem den Facebook-Eintrag der Frau mit den falschen Angaben über ihren Familienstand ins Feld.
Das Gericht entschied, der Angeklagte sei durch das Verhalten seiner Frau provoziert worden. Deshalb und wegen guter Führung senkte das Gericht die Haftstrafe. Statt lebenslang muss der überführte Mörder nun für 16 Jahre ins Gefängnis.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.