Wegen der anhaltenden Hitze haben alle vier Bezirkshauptmannschaften in Vorarlberg eine Waldbrandverordnung erlassen. Ab Donnerstag ist das Entzünden von Feuer und das Rauchen in allen Wäldern und deren Nähe strengstens verboten. Es drohen empfindliche Strafen.
Angesichts der hohen Temperaturen und der Trockenheit haben die vier Bezirkshauptmannschaften drastische Maßnahmen beschlossen. Am Mittwoch wurde eine für das ganze Bundesland gültige Waldbrandverordnung erlassen. Diese tritt mit Donnerstag in Kraft und verbietet jegliches Feuer in allen Waldgebieten. Das Verbot erstreckt sich auch auf die unmittelbare Umgebung der Wälder, also auf alle Bereiche, wo die Gefahr eines Übergreifens der Flammen besteht.
Was genau ist untersagt?
Das Verbot ist umfassend und schließt neben dem Entzünden von offenem Feuer, etwa bei Lager- oder Grillplätzen, auch das Rauchen im Wald und in dessen Nähe aus. Ausdrücklich verboten sind zudem sogenannte Zweckfeuer. Darunter fällt das Verbrennen von Astmaterial auf Almen, die an Waldflächen angrenzen. Auch das Verbrennen von Rinde und Ästen zur Bekämpfung des Borkenkäfers ist von der Regelung betroffen und somit untersagt.
Hohe Strafen bei Verstößen
Wer die Waldbrandverordnung missachtet, muss mit harten Konsequenzen rechnen. Das Gesetz sieht bei Verstößen Geldstrafen von bis zu 7270 Euro vor. Als Alternative ist auch eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen möglich. Die Einhaltung der neuen Vorschriften wird von den Behörden entsprechend kontrolliert.
Zusätzliche Verhaltensregeln
Das Land Vorarlberg appelliert an die Bevölkerung, auch abseits der Verordnung vorsichtig zu sein. So soll in Schilf- und Uferzonen kein Feuer entzündet werden. Es wird ersucht, keine brennenden oder glimmenden Gegenstände wie Zigarettenstummel oder Zündhölzer wegzuwerfen. Bei jeder Wahrnehmung von Rauch oder einem vermuteten Brand sollte umgehend die Feuerwehr alarmiert werden.
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