Altersnachweis kommt

Regierung nimmt jetzt auch Pornoseiten ins Visier

Innenpolitik
29.07.2026 14:38
Porträt von krone.at
Von krone.at

Um Social-Media-Plattformen nutzen zu können, muss künftig ein Altersnachweis übermittelt werden. Das gilt auch für Pornoseiten, wie nun bekannt wurde. „Darunter fallen insbesondere Video-Sharing-Plattformen, die pornografische Inhalte verbreiten“, heißt es in den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf.

Dieser wurde am Montag zum Social-Media-Verbot unter 14 Jahren eingebracht. Um Videoplattformen mit pornografischen Inhalten nutzen zu dürfen, ist ein Mindestalter von 18 Jahren Voraussetzung. Es sei bereits bisher festgelegt, „dass Inhalte mit grundloser Gewalt und Inhalte, die sich überwiegend auf die unreflektierte Darstellung sexueller Handlungen beschränken, für Minderjährige unzugänglich sein sollen“, heißt es.

Neu ist, dass der Altersnachweis für die Nutzung verpflichtend vorgelegt werden muss. Ein bloßes Anklicken eines Buttons mit dem Alter oder dergleichen wird ab dem kommenden Jahr nicht mehr reichen. Eine von mehreren technischen Möglichkeiten wird dann die staatliche ID Austria sein. Vorgeschrieben ist ein Double-Blind-Modell. Damit soll sichergestellt werden, dass der Bereitsteller des Tools nicht weiß, für welche Online-Dienste die Altersverifikation genutzt wird, sowie die Plattformen im Gegenzug ausschließlich die Information erhalten, ob die geforderte Altersgrenze erreicht ist oder nicht. 

Auch „vergleichbare Maßnahmen der Zugangskontrolle“ sollen erlaubt werden. In Frankreich müssen Betreiberinnen und Betreiber von Pornoseiten bereits seit 2025 die Volljährigkeit überprüfen. Große Anbieter können dort laut einem Bericht nun nicht mehr benutzt werden. Andere Portale hätten aber technische Lösungen gefunden.

EU-Kommission prüft Entwurf
Die Vorlage des österreichischen Gesetzesentwurfs zum Social-Media-Mindestalter ab 14 Jahren wurde von der EU-Kommission als „wichtiger Schritt“ bezeichnet. Man werde den Entwurf nun innerhalb der nächsten drei Monate prüfen, um sicherzustellen, dass sich nationales Recht nicht mit Unionsrecht überschneide. Im Juni hatte ein Bericht der EU-Kommission ein Mindestalter von 13 Jahren empfohlen. Zusätzlich zu Österreich und Frankreich planen derzeit auch Länder wie Spanien, Dänemark oder Griechenland eine nationale Altersgrenze für Instagram, TikTok und Co. Nach dem Sommer soll überhaupt eine EU-weite Regel vorgeschlagen werden.

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