Data Governance Act

EU-Staaten stellen Regeln für Big-Data-Nutzung auf

Digital
04.10.2021 10:13

Das Potenzial großer Datenmengen im Besitz von Unternehmen und öffentlichen Stellen in der EU soll nach dem Willen der EU-Staaten besser für Innovationen genutzt werden. Der Rat der Mitgliedstaaten einigte sich auf eine gemeinsame Position zum sogenannten „Data Governance Act“, den die EU-Kommission im vergangenen Jahr vorgeschlagen hatte.

Ziel des Gesetzes ist, dass durch mehr verfügbare Daten („Big Data“) künstliche Intelligenz, personalisierte Medizin oder grüne Mobilität vorangetrieben werden. Als nächstes müssen die EU-Staaten sich nun mit dem Europaparlament auf eine gemeinsame Position verständigen.

Zitat Icon

Für einen erfolgreichen digitalen Wandel und die Verwirklichung unserer Klimaziele braucht es datengetriebene Innovationen, die auf der Verfügbarkeit von Daten aufbauen.

Sloweniens Minister für öffentliche Verwaltung, Boštjan Koritnik

„Für einen erfolgreichen digitalen Wandel und die Verwirklichung unserer Klimaziele braucht es datengetriebene Innovationen, die auf der Verfügbarkeit von Daten aufbauen“, sagte Sloweniens Minister für öffentliche Verwaltung, Boštjan Koritnik, im Namen der slowenischen EU-Ratspräsidentschaft. Zugleich werde niemand dazu verpflichtet, seine Daten zu teilen. Wer es doch für bestimmte Zwecke tue, werde dabei die Kontrolle über seine Daten behalten. Dies soll auch auf Bürger zutreffen, die ihre Daten freiwillig zur Verfügung stellen.

Sicherheit hat Priorität
Ein Teil der Einigung sieht vor, dass neu zu schaffende Dienste die Sicherheit des Datenaustauschs gewährleisten sollen. Sie würden als Vermittler zwischen den Datenproduzenten und den Datennutzern auftreten. So könnten Unternehmen ihre Daten teilen, „ohne eine missbräuchliche Verwendung oder den Verlust eines Wettbewerbsvorteils befürchten zu müssen“. Dies soll auch sicherstellen, dass der Datenstrom nicht über US-Konzerne wie Amazon, Google oder Facebook fließt. Mit Blick auf personenbezogene Daten sollten diese Dienste Bürgern dabei helfen, ihre Datenschutzrechte auszuüben.

Ein anderer entscheidender Punkt ist, dass Unternehmen und Bürger ihre wertvollen Datensätze zum Wohle der Allgemeinheit auch spenden können - etwa an Krankenhäuser oder Forschungsprojekte. Die Einrichtungen müssten dazu beantragen, in ein entsprechendes Register aufgenommen zu werden - dann können sie EU-weit anerkannt werden.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

(Bild: krone.at)
(Bild: krone.at)
Kreuzworträtsel (Bild: krone.at)
(Bild: krone.at)



Kostenlose Spiele