Der Löwenanteil davon (63 Prozent) wird vom Infrastrukturministerium berappt, das Innenministerium zahlt 34 Prozent, das Justizressort einen Fixbetrag von 360.000 Euro, was drei Prozent entsprechen soll.
Gespeichert werden die Verbindungsdaten von Festnetz, Handy, Internet und E-Mail für sechs Monate, womit - wie von Infrastrukturministerin Doris Bures (SPÖ) stets angestrebt - die entsprechende EU-Richtlinie mit dem Mindestmaß erfüllt wird. Kommunikationsinhalte werden nicht erfasst.
Verschieden strenge Auflagen
Die Strafverfolgungsbehörden erhalten nur Zugriff auf die Daten, wenn ein Vergehen mit einem Strafausmaß von über einem Jahr und ein richterlicher Beschluss vorliegen. Eine Ausnahme sind IP-Adressen, wo es keinen Strafrahmen gibt und die Auskunft nur einer begründeten Anordnung des Staatsanwalts bedarf, womit auch auf diesem Weg Kinderpornografie verfolgt werden kann.
Erleichtert werden kann der Informationszugang für die erste allgemeine Hilfeleistung oder zur Abwehr von Gefahren. Klassische Beispiele: Wenn eine in den Bergen vermisste Personen nur über das Handy geortet werden kann oder die Abwehr einer vorsätzlich begangenen Straftat, etwa einer Entführung, nötig ist.
Regierung lobt Kompromiss
Die drei beteiligten Ministerinnen haben sich am Dienstag mit dem erzielten Kompromiss zufrieden gezeigt. Bures lobte die höchstmögliche Missbrauchssicherheit des Modells, Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) die sichergestellte Bekämpfung von Cyberkriminalität. Was die Aufteilung der Kosten auf die drei Ministerien angeht, betonte Innenministerin Maria Fekter (ÖVP), man habe dem eigentlich zuständigen Infrastrukturministerium bei der Finanzierung geholfen und hoffe für den Fall eigener zukünftiger Finanzierungsnotwendigkeiten im Gegenzug auf die "Solidarität" von Ministerin Bures.
Grüne: "Einstieg in Spitzelgesetzgebung"
In der Politik gingen die Meinungen über die endgültige Einigung naturgemäß auseinander. "Die Vorratsdatenspeicherung ist der Einstieg in eine Spitzelgesetzgebung", kritisierte der grüne Justizsprecher Albert Steinhauser via Aussendung. Österreichische Staatsbürger würden nun schuldlos präventiv überwacht. Zielführender wäre, so Steinhauser, in der EU gegen das entsprechende Gesetz vorzugehen, schließlich habe dort schon längst eine Reformdebatte um mehr Datenschutz eingesetzt (siehe Infobox). SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim hingegen zeigte sich am Montag via Aussendung von der Einigung erfreut: "Es gelingt nun offenbar doch, den von Ministerin Bures vorgeschlagenen größtmöglichen Rechts- und Datenschutz bei der Verwendung von zu speichernden Daten sicherzustellen."









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