Ein Auto, das immer wieder vor ihrer Wohnung steht. Ein Blick, der sie beobachtet. Und mittendrin ein kleiner Sohn, um den gestritten wird: Vor dem Landesgericht Feldkirch musste sich am Dienstag ein 47-Jähriger erneut wegen beharrlicher Verfolgung und Bedrohung seiner Ex-Frau verantworten.
Erst vergangenes Jahr war der 47-jährige Jugendsozialarbeiter wegen ähnlicher Taten verurteilt worden. Sieben Monate Haft auf Bewährung fasste er damals aus. Bewährt hat er sich nicht. Seine Version zu den aktuellen Vorwürfen: „Meine Ex-Frau ist krankhaft eifersüchtig auf meine neue Partnerin und will mir nun wegen eines neuen Obsorgeantrags für den gemeinsamen Sohn etwas anhängen.“ Sie habe ihm damit gedroht, ihn vor dem Familiengericht fertigzumachen.
Die 42-jährige Kindesmutter stellte den Fall indes völlig anders dar: Regelmäßig soll ihr Ex-Mann vor ihrer Wohnung in Dornbirn mit dem Auto angehalten, sie beobachtet und kontrolliert haben. Bei einem Treffen soll er ihr sogar gedroht haben, sie mit einem Messer umzubringen, sollte sie ihn nicht zu seinem Sohn lassen.
Alles nur ein Zufall oder böswilliger Vorsatz?
Vorwürfe, die der Mann vehement bestreitet. Im Prozess rechtfertigte der Angeklagte die auffälligen „Kontaktaufnahmen“ mit seiner nahegelegenen Arbeitsstelle und Einkäufen im Supermarkt, in dem – Zufall oder nicht – ausgerechnet seine Ex-Frau beschäftigt ist. Als Zeugin geladen, ließ die Frau keinen Zweifel an ihrer Sicht der Dinge: „Er verdreht alles.“ Der 47-Jährige verliere schnell die Nerven, habe sie bedroht, sei bewusst vor ihrer Wohnung stehen geblieben – eine der Drohungen habe sie sogar gefilmt.
Meine Ex-Frau ist krankhaft eifersüchtig auf meine neue Partnerin und will mir nun wegen eines neuen Obsorgeantrags für den gemeinsamen Sohn etwas anhängen.
Der Angeklagte vor Gericht
Zum strittigen Obsorgeantrag erklärte sie, gewisse Kontaktregelungen zum Sohn hätten schlicht nicht funktioniert, sie habe dem Vater seinen Sohn aber nie komplett vorenthalten wollen. Mehrmals suchte die Zeugin Blickkontakt zum Angeklagten, während sie aussagte. Doch der würdigte sie keines Blickes und schüttelte stattdessen nur den Kopf.
Beide schweiften im Verlauf der Verhandlung mehrfach vom eigentlichen Thema ab und versuchten, den jeweils anderen in einem schlechten Licht darzustellen – die Richterin musste wiederholt eingreifen und zur Ordnung rufen.
Angeklagter erbat sich Bedenkzeit
Am Ende stand ein Schuldspruch, statt einer Morddrohung ging das Gericht aber „nur“ von einer angedrohten Körperverletzung aus. Fünf Monate Haft, dazu der Widerruf der bedingten Strafe von sieben Monaten aus dem Vorverfahren. Zudem muss der Mann seiner Ex-Frau 300 Euro Teilschmerzensgeld zahlen. Mildernd wirkte nur, dass eine Tat beim Versuch blieb – erschwerend dagegen der Rückfall, die Vorstrafe und das Zusammentreffen mehrerer Delikte. Der Angeklagte nahm sich Bedenkzeit, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
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