Polizei ermittelt

App simuliert Ermordung von Transgender-Aktivistin

Web
22.07.2021 07:50

Eine vor der Transphobie in ihrer georgischen Heimat geflüchtete Transgender-Aktivistin muss sich auch in Wien mit Morddrohungen auseinandersetzen. Ein im Internet kursierendes „Handyspiel“ simuliert, wie man Kristy Labadze auf 100 verschiedene Arten ermorden kann. Das perverse Machwerk eines noch unbekannten Entwicklers schaffte es vorübergehend sogar in die meistverbreitete Plattform für Handy-Apps, den Google Play Store.

Google habe die App nach mehreren entsprechenden Meldungen in der Nacht auf Dienstag wieder aus dem Store genommen, berichtete der „Standard“. Laut Kevin Krömmer vom Wiener Verein Queerbase dürfte das Programm jedoch nicht mehr aus dem Internet wegzubekommen sein, weil es auch auf drei andere Plattformen hochgeladen worden sei.

Internationaler Haftbefehl könnte „schwierig werden“
Labadze habe am Montag eine Strafanzeige wegen Verhetzung gegen den noch unbekannten Entwickler gestellt. Die Wiener Polizei habe einen Ermittler auf ihn angesetzt, doch laut einem Sprecher könnte es „schwierig werden“, einen internationalen Haftbefehl gegen ihn zu erwirken.

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Ich bin nach Österreich gekommen, weil ich dachte: Ein Land, das Conchita Wurst zum Songcontest schickt, kann nicht homophob sein.

Kristy Labadze

Als Giorgi Labadze geboren, outete sich Kristy im Jahr 2007 als Transgender-Frau. Morddrohungen seien seitdem ihr Alltag gewesen. Die georgische Polizei habe Anzeigen wegen tätlichen Angriffen nicht angenommen. Als ihr ein vermeintlicher Polizist in zivil im Jahr 2019 mit Mord gedroht habe, wenn sie keine Informationen über die LGBTIQ-Szene herausgebe, habe sie das Land verlassen.

Negativer Asylbescheid im Vorjahr aufgehoben
Nach Österreich sei sie gekommen, „weil ich dachte: Ein Land, das Conchita Wurst zum Songcontest schickt, kann nicht homophob sein“, sagte Kristy Labadze. Wie die überwältigende Mehrzahl der Asylbewerber aus Georgien bekam aber auch sie einen negativen Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA), der jedoch im Vorjahr vom Bundesverwaltungsgericht wegen „mangelhaften Ermittlungsverfahrens“ aufgehoben worden sei.

Im Mai 2021 gewährte das BFA Labadze subsidiären Schutz. Der Asylstatus wurde ihr verweigert, weil keine staatliche Verfolgung erkennbar sei.

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