Rücktrittsrecht

Rückgaberecht bei Online-Auktionen

Web
03.11.2004 12:57
Wer eine Internet-Auktion gewinnt kann nach einem aktuellen Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) die Ware innerhalb von 14 Tagen wieder zurückgeben. Die Entscheidung des deutschen BGH hat auch für Österreich Signalwirkung, meint der Verein für Konsumenteninformation (VKI).
Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) kam zudem Schluss, dass bei Internet-Auktionen keine Versteigerung imSinne des deutschen Fernabsatzgesetzes vorliegt. Damit steht Gewinnernvon Internet-Auktionen ein Rücktrittsrecht zu. Der Verkäufermuss zudem auch ausdrücklich darauf hinweisen. Die Fristfür ein solches Rücktrittsrecht beträgt in Deutschland14 Tage. Wurde nicht ordnungsgemäß über das Rücktrittsrechtaufgeklärt, kann das Rücktrittsrecht sogar unbegrenztgeltend gemacht werden.
 
Die Rechtslage in Umsetzung der Fernabsatzrichtlinieist in Österreich ähnlich. Daher hat die Entscheidungdes deutschen BGH auch für Österreich Leitfunktion.Der VKI meint daher, dass Verbrauchern auch in Österreichein Rücktrittsrecht zusteht. Die Entscheidung des BGH bindetfreilich österreichische Gerichte nicht. "Wenn diese Auslegungdes BGH in der Praxis nicht anerkannt werden sollte, wird derVKI dazu in Musterprozessen eine Klärung durch den OGH herbeiführen",kündigt VKI-Experte Dr. Peter Kolba an.
Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Web
03.11.2004 12:57
Loading
Kommentare Banner - Die Stimme Österreichs

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Kostenlose Spiele
Vorteilswelt