Rücktrittsrecht

Rückgaberecht bei Online-Auktionen

Web
03.11.2004 12:57
Wer eine Internet-Auktion gewinnt kann nach einem aktuellen Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) die Ware innerhalb von 14 Tagen wieder zurückgeben. Die Entscheidung des deutschen BGH hat auch für Österreich Signalwirkung, meint der Verein für Konsumenteninformation (VKI).
Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) kam zudem Schluss, dass bei Internet-Auktionen keine Versteigerung imSinne des deutschen Fernabsatzgesetzes vorliegt. Damit steht Gewinnernvon Internet-Auktionen ein Rücktrittsrecht zu. Der Verkäufermuss zudem auch ausdrücklich darauf hinweisen. Die Fristfür ein solches Rücktrittsrecht beträgt in Deutschland14 Tage. Wurde nicht ordnungsgemäß über das Rücktrittsrechtaufgeklärt, kann das Rücktrittsrecht sogar unbegrenztgeltend gemacht werden.
 
Die Rechtslage in Umsetzung der Fernabsatzrichtlinieist in Österreich ähnlich. Daher hat die Entscheidungdes deutschen BGH auch für Österreich Leitfunktion.Der VKI meint daher, dass Verbrauchern auch in Österreichein Rücktrittsrecht zusteht. Die Entscheidung des BGH bindetfreilich österreichische Gerichte nicht. "Wenn diese Auslegungdes BGH in der Praxis nicht anerkannt werden sollte, wird derVKI dazu in Musterprozessen eine Klärung durch den OGH herbeiführen",kündigt VKI-Experte Dr. Peter Kolba an.
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