Denn der Richter des Obersten Gerichts von England und Wales, Igor Judge, befand am Montag, es sei unwahrscheinlich, dass der Gebrauch von unauffälligen, tragbaren und praktisch geräuschlosen Geräten zum Verfassen von Kurzmeldungen die Rechtsprechung behindert.
Judge schien damit eine Entscheidung von Bezirksrichter Howard Riddle im Fall von WikiLeaks-Gründer Julian Assange von Mitte Dezember zu stützen: Riddle ließ nämlich zur allgemeinen Überraschung bei der Anhörung über den schwedischen Auslieferungsantrag Assanges das Verfassen von Twitter-Meldungen erstmals ausdrücklich zu.
Machtwort soll Verwirrung um Twittern beenden
Medienexperten werteten dies umgehend als einen Meilenstein für die Pressefreiheit, nur um zwei Tage später mitzuerleben, wie ein anderer Richter bei der zweiten Gerichtsverhandlung mit Assange das Twittern wieder für unzulässig erklärte. Judges jüngstes Machtwort könnte nun einen Paradigmenwechsel in britischen Gerichtssälen einläuten.
Gerichtliche Erlaubnis nötig
Judge erklärte nun, der Gebrauch von "Mobiltelefonen, kleinen Laptops oder ähnlichen Geräten mit der alleinigen Absicht, aktuelle Kurzmitteilungen über die Abläufe im Gerichtssaal zu verfassen", sei gesetzlich nicht verboten. Jedoch müssten Nutzer, die einen Einsatz von Kommunikationsgeräten erwögen, zunächst eine richterliche Erlaubnis einholen, schränkte Judge ein. Diese könne bei Strafprozessen verweigert werden, wenn ein Risiko bestehe, dass veröffentlichte Informationen Zeugen oder Geschworene beeinflussen könnten.
Eine abschließende Festlegung der Regeln soll laut Judge nach internen Beratungen bekannt gegeben werden.
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