Die deutsche Bundesregierung hat die Pflicht für Arbeitgeber, ihren Beschäftigten zum Schutz vor einer Corona-Infektion Homeoffice zu ermöglichen, bis 30. April verlängert. Das Kabinett verlängerte dafür am Mittwoch die am 15. März auslaufende SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung.
Damit wurde unter anderem auch die vorgeschriebene Verminderung der Personenbelegung in gemeinsam genutzten Räumen durch Vorgabe einer Mindestfläche von 10 Quadratmetern pro Person verlängert.
Homeoffice ist ein wichtiges Element, um Kontakte zu reduzieren und die Pandemie einzuschränken.
Hubertus Heil, deutscher Arbeitsminister
Es gilt zudem weiter eine Verpflichtung zur Bereitstellung und Benutzung hochwertiger Masken. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte: „Homeoffice ist ein wichtiges Element, um Kontakte zu reduzieren und die Pandemie einzuschränken.“
Quelle: APA/dpa
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