"Ich metzl dich hin" stand unter anderem in jener Botschaft, die der 19-jährige Angeklagte seinem gleichaltrigen ehemaligen guten Freund zukommen ließ. Dieser fand das weniger lustig und ging zur Polizei. "Warum haben Sie das gemacht?", wollte die Richterin wissen. "Ich wollte meinen kleinen Bruder schützen, ich habe gehört, dass er immer betrunken ist und die ganze Nacht fortgeht", rechtfertigte sich der Beschuldigte. Er schrieb es dem negativen Einfluss seines Bekannten zu, dass sein 17-jähriger Bruder auf die schiefe Bahn zu geraten drohte.
"Ich wollte nicht, dass er so aufwächst wie ich. Ich will, dass er seine Lehre fertig macht", setzte der Obersteirer noch nach. Er selbst will das jetzt nach mehreren Anläufen auch tun. Das Opfer erklärte, dass sich der Angeklagte bereits entschuldigt habe und die Sache zwischen Ihnen geklärt sei. Mittlerweile macht der kleine Bruder auch wieder seine Lehre, alles sei in Ordnung.
Die Richterin ließ vorweihnachtliche Milde walten und stellte das Verfahren ein - und zwar ohne Geldstrafe oder Verhängung von gemeinnütziger Arbeit. "Nächstes Mal zeigen Sie ihn an, aber schreiben's nicht dumm herum in Facebook", gab Staatsanwalt Johannes Winklhofer dem Obersteirer noch einen praktischen Tipp mit auf den Weg.
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