Mit provokanten Aussagen, Beschimpfungen und Störaktionen sorgt der Influencer „VeniCraft“ seit Monaten für Aufsehen. Nun bekam er unerfreuliche Post von höchster Stelle: Außenministerin Beate Meinl-Reisinger zeigte ihn an. Warum der Fall nicht bei der Polizei, sondern direkt beim Staatsschutz landete.
Die NEOS-Außenministerin macht kein Geheimnis daraus, dass sie Menschen anzeigt, von denen sie im Internet beschimpft wird. Davon sind auch Influencer nicht ausgenommen, wie ein aktueller Fall zeigt: Die Internet-Bekanntheit „VeniCraft“ (428.000 Abonnenten) wurde von der Ministerin angezeigt. Aber nicht bei der Polizei oder auf zivilrechtlichem Weg – sondern direkt beim Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung. Aber worum geht es?
„VeniCraft“ äußert massive Kritik zu den kriegerischen Handlungen Isreals im Gazastreifen und nun auch im Iran – vor allem auf Social Media, aber zuletzt auch „im realen Leben“, etwa am Europatag am Stephansplatz, wo er eine Kundgebung der Politik mit einer Störaktion unterbrach. Der in Wien lebende Influencer bezeichnet sich seit einiger Zeit als politischer Aktivist, diskutierte auch schon in Sendungen wie „Das Gespräch“ mit. Angefangen hat „VeniCraft“ aber vor vielen Jahren als Minecraft-Youtuber.
Immer wieder schlägt er mit seinen Aussagen aber über die Stränge – teils handelt es sich um Beschimpfungen. Dennoch fehlt dem Influencer völlig das Verständnis für die Anzeige der Bundesministerin, wie er in einem YouTube-Video (siehe unten) deutlich macht. Vor allem, dass Meinl-Reisinger anstatt ihn auf Social Media zu blockieren, gleich den Staatsschutz einschalten lasse. Doch es gibt eine einfache Erklärung dafür:
Beleidigungen gegen Ministerinnen landen beim Staatsschutz
Für den Schutz von verfassungsmäßigen Einrichtungen – wozu auch die Mitglieder der Bundesregierung gehören – ist gemäß Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz (SNG) die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) und ihre nachgelagerten Landesämter zuständig: „Der Vorgang im BMEIA basiert auf gesetzlichen Grundlagen und entspricht der Vorgangsweise in den anderen Bundesministerien“, erklärt das Außenministerium der „Krone“.
Die DSN prüfe dann den Fall und sei sogar verpflichtet, potenzielle Gefahren oder die Bedrohung oberster Organe des Staates zu untersuchen: „Dort wird dann abgeklärt, ob im größeren Kontext eine Gefährdung abgeleitet werden kann bzw. strafrechtliche Relevanz besteht. Befindet die DSN, dass es einen bestehenden Anfangsverdacht gibt, ersuchen die Sicherheitsbehörden um eine Verfolgungsermächtigung durch die Bundesministerin“, schildert das Büro der NEOS-Chefin.
Selbstverständlich gehe ich auch im Internet gegen Lüge, Verleumdung und Herabwürdigung vor – egal ob von Rechts oder von Links.

verteidigt Ministerin Beate Meinl-Reisinger das Vorgehen
Bild: Christian Jauschowetz
25 Fälle gemeldet, neun werden weiterverfolgt
„Selbstverständlich gehe ich auch im Internet gegen Lüge, Verleumdung und Herabwürdigung vor – egal ob sie von radikalen Rechten oder radikalen Linken kommt“, stellt die Ministerin klar. „Auch im Internet dürfen wir Hass und Beschimpfungen nicht als Normalität akzeptieren, weil es den öffentlichen Diskurs vergiftet und unsere demokratische Kultur zerstört.“ Es sei zudem inakzeptabel, dass Mitarbeiterinnen des Hauses, die im Dienst der Republik stehen, „an den digitalen Pranger gestellt werden“, kritisiert die NEOS-Chefin, dass „VeniCraft“ den Namen einer ihrer Mitarbeiterinnen unzensiert veröffentlichte.
Seit die Ministerin im Amt ist, habe die Fachabteilung des Außenministeriums 25 solcher oder ähnlicher Fälle an die Sicherheitsbehörden weitergeleitet: „In neun Fällen wurde seitens der Sicherheitsbehörden um Zustimmung zur weiteren Verfolgung ersucht, die dann auch erteilt wurde“, heißt es auf Anfrage.
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