„Das fängt erst an“

Geldwäsche erfolgt immer öfter mit Bitcoin & Co.

Digital
20.06.2020 06:00

Die Geldwäschemeldestelle im Bundeskriminalamt ist mit einem neuen Phänomen konfrontiert. Kriminelle verschleiern die Herkunft illegaler Gelder immer öfter über das Internet, häufig durch Transaktionen mit sogenannten Kryptowährungen wie dem Bitcoin. Seit heuer gibt es für den Kampf dagegen eine neue Geldwäscherichtlinie.

Seit heuer müssen Plattformen, die Geld in Kryptogeld wechseln, die Identität und weitere Informationen erheben. Gleichzeitig analysiert die Geldwäschestelle Geldbewegungen in der sogenannten Blockchain, der dezentralen Transaktions-Datenbank hinter Kryptogeld wie dem Bitcoin.

Generell sei die Szene sehr anfällig für Geldwäsche, weil Geld anonym hin und her geschoben werden könne. „Das Thema fängt erst an“, sagte Louis Kubarth, Leiter der Geldwäschemeldestelle.

„Finanzagenten“ aus dem Internet
Oft waschen Kriminelle ihr Geld auch über sogenannte Finanzagenten, die im Internet angeworben werden. Sie werden meist mit dem Versprechen einer lukrativen Verdienstmöglichkeit ohne viel Aufwand geködert und sollen Gelder, die auf ihrem Konto einlangen, an Konten im Ausland weitertransferieren. Diese auch „Money Mules“ genannten Zwischenmänner sind sich laut Bundeskriminalamt oft nicht bewusst, dass es sich um Gelder aus illegalen Machenschaften handelt.

Mehr Geldwäsche durch Home-Office
Während der Corona-Ausgangsbeschränkungen verzeichnete das BK einen Rückgang der Delikte, gleichzeitig stiegen aber die Verdachtsmeldungen auf Geldwäsche. Der Direktor des Bundeskriminalamts, Gerhard Lang, erklärte das damit, dass die Zeit des Home-Office für Tätigkeiten genutzt worden sei, die trotz Lockdown möglich waren. „Die organisierte Kriminalität schläft nicht“, so Lang.

Meldungen kommen meist von Banken
Laut Geldwäschebericht 2019, den das BK veröffentlichte, langten vergangenes Jahr 3073 Verdachtsmeldungen ein. Das ist ein Plus von knapp zwölf Prozent gegenüber 2018. Die mit Abstand meisten Meldungen stammen von Banken, vereinzelt auch von Notaren, Rechtsanwälten oder Versicherungen. Lang betonte, dass die Zusammenarbeit mit den Banken für das Aufspüren illegaler Zahlungsflüsse entscheidend ist für die Arbeit der Ermittler. Würde ein Finanzinstitut seine Sorgfaltspflicht nicht ernst nehmen, erfolgt seitens des BK eine Meldung an die Finanzmarktaufsicht (FMA).

66 Geldwäsche-Verurteilungen im Jahr 2019
Die Geldwäsche steht laut Bundeskriminalamt immer in Verbindung zu einem anderen Delikt, meist handelt es sich um Betrug, in anderen Fällen um Korruption, Steuerhinterziehung oder Terrorismusfinanzierung. 2019 wurden rund 6,7 Millionen Euro im Zusammenhang mit Geldwäsche sichergestellt. Es gab 63 Verurteilungen, nach 66 im Jahr davor. Die Geldwäschemeldestelle geht aber von einer sehr hohen Dunkelziffer aus. In einem Großteil der Fälle erfolgt die Verfolgung grenzüberschreitend in Zusammenarbeit mit anderen Ländern.

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