Potentielle Gefahr

Irreführend? Teslas Autopilot-Werbung vor Gericht

Motor
16.06.2020 16:23

Fahrerassistenzsysteme haben heute viele Autos - aber Tesla wirbt für seine Fahrzeuge mit einem „Autopiloten inklusive“, der sogar schon „automatisches Fahren innerorts“ beherrscht. Damit verspreche Tesla mehr, als es halten könne, sagte die deutsche Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs und verklagte Tesla wegen „irreführender Werbung“.

(Bild: kmm)

Dem kalifornischen Autobauer droht jetzt eine Schlappe vor Gericht. Das Landgericht München hat beim Prozessauftakt am Dienstag bereits deutlich gemacht, dass es zu dem gleichen Schluss kommen könnte wie die Wettbewerbszentrale. „Die Maßstäbe des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb sind eher streng“, erklärte die Vorsitzende Richterin Isolde Hannamann. Es könne sein, dass die Kammer in dieser Tesla-Werbung für sein Fahrerassistenzsystem eine Irreführung sehe. Das sei jedenfalls derzeit die Tendenz.

Ein fachkundiger Beobachter und Nutzer wisse zwar, dass der „Autopilot“ nur ein Assistenzsystem sei und der Fahrer trotzdem steuern und die Kontrolle behalten müsse, so Branchenexperte Stefan Bratzel. „Aber es gibt leider auch Kunden, die das System überschätzen, die glauben, es geht von alleine.“ Wie erst kürzlich in Taiwan, wo ein Tesla Model 3 fast ungebremst in einen umgestürzten Lastwagen krachte.

So umfangreich sind die Versprechungen
Teslas „Autopilot“ kann - ähnlich wie die Assistenzsysteme vieler anderer Hersteller - Spur, Tempo und den Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug halten. Der Elektroauto-Hersteller verkauft aber auch ein Zusatzpaket mit „vollem Potenzial für autonomes Fahren“. Dazu gehört auch schon ab Ende 2019 „automatisches Fahren innerorts“. Der „Autopilot“ soll an Ampeln halten, „unter Berücksichtigung von Fahrzeugen und Fußgängern auf seiner Spur“ lenken, bremsen und beschleunigen können. Und er ermögliche die „automatische Fahrt auf Autobahnen von der Ein- bis zur Ausfahrt einschließlich Autobahnkreuzen und Überholen von langsameren Fahrzeugen“.

Ja, nein, aber doch ...
Die Versprechen könne Tesla aber gar nicht erfüllen, sagten die Anwälte der Wettbewerbszentrale: Die Autos könnten weder technisch fahrerlos fahren, noch dürften sie es rechtlich, denn es gebe in Deutschland noch gar kein Gesetz dafür. Der Verbraucher könne eben kein Fahrzeug kaufen, das innerorts und auf der Autobahn automatisch fahre - auch wenn Tesla diesen falschen Eindruck erwecke.

Die Tesla-Anwälte hielten dagegen, die Autos könnten technisch sehr wohl alle Versprechen halten. Außerdem stehe unter der Werbung für den „Autopiloten“ der deutliche Hinweis: „Die gegenwärtig aktivierten Funktionen verlangen eine aktive Überwachung durch den Fahrer - ein autonomer Betrieb des Fahrzeugs ist damit nicht möglich.“

Was heißt schon autonom ...
Ob es reicht, quasi im Nachsatz etwas zurückzurudern, will das Gericht prüfen. Ein Teil des Problems ist, dass Tesla „autonomes Fahren“ anders verstanden wissen will, als in der Autobranche allgemein üblich. Im allgemeinen Sprachgebrauch heißt „autonomes Fahren“, dass ein Auto ohne Lenkrad, Pedale und Fahrer völlig selbstständig fährt. Schon bei der vorangehenden Stufe 4, dem „vollautomatisierten Fahren“, müsste ein Fahrer zeitweise Zeitung lesen oder ein Nickerchen machen können. Bis dahin werde es aber noch fünf bis zehn Jahre dauern, sagte Branchenexperte Stefan Bratzel.

Auch in den USA Kritik an Teslas Begriff „Autopilot“
Die US-Unfallermittlungsbehörde NTSB kritisierte mehrfach, dass die Fahrer sich zu leicht auf das System verlassen könnten. In den USA gab es zwei Unfälle, bei denen vom „Autopiloten“ gesteuerte Teslas unter Sattelschlepper rasten, die die Straße querten. Ein anderer fuhr in einen Betonpoller, der Fahrspuren trennte. Erst kürzlich raste ein Model 3 in einen umgestürzten Lastwagen. Tesla betonte, die Fahrer hätten die Verkehrslage im Blick behalten müssen. Außerdem passierten mit eingeschaltetem „Autopiloten“ klar weniger Unfälle als ohne.

Bratzel sagte, mit dem automatischen Spurwechsel beim Einschalten des Blinkers, dem Herbeirufen des geparkten Autos und dem Anhalten an roten Ampeln und Stoppschildern sei Tesla der Konkurrenz voraus. Beim Marketing wage sich die Firma von Elon Musk „weiter vor als andere“, sagte der Professor. „Tesla kommt aus der IT-Branche in Kalifornien. Dort probiert man auch Dinge aus“. Wenn sie nicht funktionierten, könne man ja updaten.

Das Landgericht will am 14. Juli eine Entscheidung verkünden.

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(Bild: kmm)



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