Storno, Rückerstattung

AK: Konsumentenrechte bei Reiseabsagen wahren

Reisen & Urlaub
03.04.2020 06:05

Viele Konsumenten beklagen, dass vor allem Fluglinien bei der Streichung eines Fluges nur Gutscheine oder Umbuchungen anbieten. Das will die Reisebranche gesetzlich regeln: „Storniert eine Fluglinie den Flug, dann haben Konsumenten das Recht, den Ticketpreis samt Steuern und sonstigen Abgaben rückerstattet zu bekommen.“

Die Arbeiterkammer (AK) hat am Donnerstag in einer Aussendung auf ein Konsumentenrecht in der Reisebranche hingewiesen: „Storniert eine Fluglinie den Flug, dann haben Konsumentinnen und Konsumenten das Recht, den Ticketpreis samt Steuern und sonstigen Abgaben rückerstattet zu bekommen“, erklärte AK-Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic.

Reisebranche fordert Gesetzesänderung
„Aber immer öfter bieten Fluglinien nur Gutscheine oder eine Umbuchung an.“ Damit müsse man sich nicht zufriedengeben. Zudem fordert nun die österreichische Reisebranche, dass nur noch Gutscheine angeboten werden müssen und will eine entsprechende Gesetzesänderung.

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Einen Zwang, einen Gutschein akzeptieren zu müssen, lehnen wir ab.

AK-Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic

Geld soll rückerstattet werden
Zwar hätten viele Unternehmen aufgrund der Corona-Pandemie große Probleme. Dennoch dürfe man nicht vergessen, dass auch die Konsumenten, ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, in finanzielle Turbulenzen geraten und auf jeden Euro angewiesen sein können. „Einen Zwang, einen Gutschein akzeptieren zu müssen, lehnen wir ab. Wer sein Geld zurückhaben möchte, sollte dies ohne Probleme auch rückerstattet bekommen“, stellte Zgubic klar.

Gutscheine sollen unbefristet gültig sein
Zudem stelle der Staat Unternehmen aus Steuermitteln sehr viel Geld zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise zur Verfügung. Daher könnten Liquiditätsprobleme in der Reisebranche nicht auf dem Rücken der Konsumenten ausgetragen werden. Bei einer freiwilligen Entscheidung zu Gutscheinen müsse wiederum garantiert sein, dass diese unbefristet gelten. Außerdem fordert die AK schon seit langem eine Insolvenzabsicherung für Fluglinien, wie dies bei Pauschalreisen seit Jahren vorgeschrieben ist.

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