Das ändert sich jetzt

Kompromiss bei EU-Fluggastrechten abgesegnet

Außenpolitik
07.07.2026 17:27
Porträt von krone.at
Von krone.at

Das EU-Parlament hat am Dienstag den Kompromiss bei Fluggastrechten abgesegnet, der mit den Mitgliedsländern gefunden worden war. Damit könnten die Änderungen bald umgesetzt werden. Eine davon ist, dass Familien mit Kindern unter 14 Jahren künftig nicht mehr im Flieger verstreut sitzen müssen.

Familien haben künftig das Recht, gratis Sitzplätze nebeneinander zu buchen. Das gilt auch für Menschen mit Behinderungen und ihre Begleitpersonen. Auch die von manchen Fluglinien verpflichtenden digitalen Boardingpässe müssen die Passagierinnen und Passagiere nicht mehr akzeptieren: Sie können auch einen Papier-Pass erhalten, wenn sie möchten. Das EU-Parlament hatte zudem auf die kostenlose Mitnahme eines kleinen Koffers gepocht, dem wurde nicht nachgekommen. Beschlossen wurde, dass die bei der Buchung angezeigten Preise ein kleines Handgepäck enthalten, um den Vergleich zu erleichtern. Weitere Handgepäckstücke dürfen aber zusätzlich kosten.

Der Rat der Mitgliedsländer wollte wiederum, dass Passagierinnen und Passagiere erst ab vier bis sechs Stunden Verspätung Anspruch auf eine Entschädigung haben. Dieser entsteht aber wie bisher bereits ab drei Stunden. Nun müssen 250 Euro Entschädigung bei Verspätungen auf Flügen bis 1500 Kilometer Entfernung, 400 Euro bei bis zu 3500 Kilometer und 600 Euro bei mehr als 3500 Kilometern Distanz bezahlt werden.

Familien mit Kindern unter 14 Jahren dürfen künftig kostenlos nebeneinander im Flugzeug sitzen.
Familien mit Kindern unter 14 Jahren dürfen künftig kostenlos nebeneinander im Flugzeug sitzen.(Bild: Friends Stock - stock.adobe.com)

Nicht bei jeder Art von Verspätung Entschädigung möglich
Voraussetzung ist, dass die Airline schuld an der Verspätung ist. Künftig sind verschiedene außergewöhnliche Umstände ausgenommen, darunter Naturkatastrophen, extreme Wetterereignisse oder Streik. Die neuen Regelungen gelten für EU-Fluglinien sowie für alle Airlines, die von Flughäfen in der EU starten.

Die EU-Kommission legte ihren Vorschlag bereits 2014 vor. Erst im Juni 2025 einigten sich die Ministerinnen und Minister. Die anschließenden Verhandlungen mit dem Parlament begannen im Oktober des Vorjahres, führten jedoch zu keinem Kompromiss. Daher wurde ein Vermittlungsausschuss mit Vertreterinnen und Vertretern des Parlaments und des Rats eingerichtet, der schließlich die gemeinsame Lösung fand.

„Die Flugpassagierrechte werden nicht beschnitten, sondern EU-rechtlich abgesichert und noch ausgebaut. Das ist ein solides Upgrade für die Flugreisenden in Europa, ein Downgrade hätten wir nicht mitgetragen (...)“, sagte Sophia Kircher, Verkehrssprecherin der ÖVP im Europaparlament. Zustimmung kam außerdem von NEOS und FPÖ. „Leider gibt es in vielen europäischen Märkten keinen echten Wettbewerb, sondern eher ein Oligopol. Genau deshalb sind starke und klare Passagierrechte essenziell, um die Reisenden zu schützen“, sagte der freiheitliche Europaparlamentarier Roman Haider.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare Banner - Die Stimme Österreichs
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Top 3
Kostenlose Spiele
Vorteilswelt

Magazine der Kronen Zeitung