Seit rund zehn Jahren gibt es einen Abrissbescheid für das alte Zollhaus im mittelburgenländischen Nikitsch. Dennoch steht das verfallene Gebäude bis heute. Womöglich nicht mehr lange.
Die Vorgeschichte ist „Krone“-Lesern bekannt: In Nikitsch steht ein rund 100 Jahre altes Zollhaus, das seine besten Tage schon hinter sich hat. Der Verputz ist an vielen Stellen schon abgefallen, von den Fenstern sind nur noch die Rahmen übrig. Im Vorjahr waren sogar Holzteile und Mauerstücke auf die Straße gestürzt. Der Bereich wurde daraufhin abgesperrt.
Seit 2014 unbenützbar
Dabei gibt es für die Ruine eigentlich schon seit rund zehn Jahren einen Abrissbescheid. Allerdings steht sie noch immer. Denn die Sache zieht sich aufgrund rechtlicher Herausforderungen in die Länge. Bereits 2014 hatte ein Sachverständiger festgestellt, dass das Objekt unbenützbar sei und die Sicherheit von Personen gefährde. 2016 verkaufte der vorige Besitzer den desolaten Bau – offenbar um einen symbolischen Betrag – und entledigte sich somit des Problems.
Abriss obsolet
Der jetzige Besitzer wollte aus dem Schandfleck einen Wohntraum mit Eigentumswohnungen machen – der Abrissbescheid wurde damit obsolet. 2020 gab es grünes Licht für den Umbau. Passiert ist augenscheinlich aber nichts. Nachdem Teile auf die Straße gestürzt waren, machte die Behörde Druck. Dachstuhl, Ziegel und Kamine mussten entfernt werden, auch der Abriss stand wieder im Raum.
Abriss wurde Fall für Verwaltungsgericht
Der Besitzer brachte allerdings eine Beschwerde vor dem Landesverwaltungsgericht (LVwG) dagegen ein. Im Kern ging es darum, ob schon mit Bauarbeiten angefangen worden war – wie vom Besitzer behauptet – oder nicht. Das Gericht wies die Beschwerde als unbegründet ab und bestätigte den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft, erklärt LVwG-Vizepräsidentin Sabine Halbauer. Es sei danach keine Revision erhoben worden.
Heuer soll es so weit sein
Damit scheint nun der Weg frei, dass das Zollhaus endlich entfernt wird. Bezirkshauptmann Klaus Trummer geht davon aus, dass der Abrissbescheid vollzogen werden kann und das Mauerwerk noch dieses Jahr abgetragen wird.
Kosten für Abbruch muss der Besitzer tragen
„Ich glaube es erst, wenn ich es sehe“, meint hingegen FGM-Gemeinderat Vinzenz Fleischhacker, der sich seit Jahren für den Abbruch starkmacht. Er hatte in der Sache sogar das Landesverwaltungsgericht eingeschaltet. Die Kosten für den Abriss muss übrigens der Eigentümer tragen. Fleischhacker zweifelt allerdings, dass dieser über die finanziellen Mittel verfügt.
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