Zadic-Vorstoß

Hass im Netz: Staatsanwälte fordern Ressourcen

Web
14.01.2020 08:07

Der jüngste Vorstoß von Justizministerin Alma Zadic (Grüne) zur Bekämpfung von Hass im Netz stößt bei der Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte auf positives Echo. Man weise seit Jahren auf das Problem hin, so deren Präsidentin Cornelia Koller. Allerdings würden dafür zusätzliche Ressourcen benötigt.

„Wenn man das ernsthaft verfolgen will, das steht fest, muss man Leute und Geld zur Verfügung stellen“, betonte Koller. Allein schon die von Zadic jüngst genannten Idee, eine „Ausforschungspflicht“ für die Staatsanwaltschaft bei Delikten wie übler Nachrede zu schaffen, mache das klar. Die entsprechenden Daten würden von den Providern nämlich nur sechs Monate lang gespeichert. Wie viel Personal man genau benötige, wollte Koller nicht beziffern. Es seien jedenfalls mehr als jene fünf Planstellen, die Wolfgang Brandstetter (ÖVP) als Justizminister einst versprochen habe.

„Ermittlungspflicht“ bei Hasskriminalität
Mit der neuen Justizministerin sei man bereits in der Phase der türkis-grünen Sondierungen in Kontakt gewesen, weitere Gespräche seien in Aussicht gestellt. Von Zadics Vorhaben kenne man vorerst nur, was im Regierungsprogramm niedergeschrieben sei, so die Staatsanwälte-Vertreterin.

Dort heißt es konkret: „Bei Privatanklagedelikten sollte in der Strafprozessordnung für bestimmte Fälle (Hasskriminalität) eine Ermittlungspflicht der Strafverfolgungsbehörden eingeführt werden, weil die Ausforschung zeit- und kostenintensiv ist.“ Auch die Bündelung der Ressourcen im Zusammenhang mit Cyberkriminalität wird angepeilt, Justizmitarbeiter sollen in Kooperation mit dem Innenministerium geschult werden.

Justiz will „digitales Gewaltschutzgesetz“ prüfen
Erwähnt wird zudem der Opferschutz. Recht allgemein wird hier die „Entwicklung von rechtlichen Instrumenten und Möglichkeiten für Betroffene von Hass im Netz“ genannt. Die damit befassten Stellen sollen bundesweit vernetzt werden. Prüfen will man die Idee eines digitalen Gewaltschutzgesetzes mit Elementen wie Account-Sperren oder der zwingenden Nennung eines Zustellbevollmächtigten für Betreiber internationaler sozialer Netzwerke.

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