Was darf mit?

Bei illegalen Souvenirs drohen hohe Geldstrafen

Reisen & Urlaub
22.08.2019 06:00

Ob kunstvolle Lederarbeiten oder eine gute Flasche Wein: Wer Andenken aus dem Urlaub mitbringt, muss einige Dinge beachten.

„Der Verkäufer am Souvenirstand hat uns gesagt, dass das kein Problem ist!“ Dies ist wohl die am häufigsten verwendete Ausrede, die die Zöllner auf Österreichs Flughäfen fast täglich zu hören bekommen. Knapp dahinter folgt: „Ich mache ja nichts Verbotenes, ich habe ja keine Drogen bei mir.“ Und besonders dreiste Passagiere wollen wissen, warum gerade sie kontrolliert werden, denn „viele andere Reisende haben auch das Gleiche mit“.

Vorsicht beim Kauf von exotischen Souvenirs
Ob eine kunstvolle Lederhandtasche, eine ausgefallene Halskette aus Elfenbein oder einfach nur ein glitzernder Stein, den man an der Küste gefunden hat: Wer verreist, bringt Familienmitgliedern und Freunden gerne ein schönes Erinnerungsstück mit. Doch das „falsche“ Souvenir kann ganz schön teuer werden oder sogar mit einer Haftstrafe enden, wie nun auch ein Ehepaar aus Frankreich weiß. Als die beiden Sardinien-Urlauber die Fähre nach Toulon besteigen wollten, fanden Zollbeamte in ihrem Gepäck sage und schreibe 40 Kilogramm Sand. Dass die Franzosen damit eine Straftat begangen haben, wollen sie nicht gewusst haben. Nun drohen sogar sechs Jahre Haft, denn Sand gilt auf Sardinen als öffentliches Gut und ist dort für das Ökosystem wichtig.

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe
Das müssen auch immer wieder Passagiere an heimischen Flughäfen feststellen: So entdeckten Zöllner kürzlich auf dem Flughafen Salzburg Stachelschweinstachel, die sich ein Reisender als Souvenir mitgenommen hatte. Ein anderer Urlauber hatte Schlangenwein mit einer eingelegten Cobra aus Thailand in seinem Gepäck. Ansonsten geht es auf dem Alpenflughafen aber eher ruhig zu: „Meistens entdecken wir geschmuggelte Zigaretten“, so ein Sprecher des Finanzministeriums, dem der Zoll untersteht.

Ganz anders auf Österreichs größtem Flughafen, dem Airport Wien-Schwechat, der im vergangenen Jahr von mehr als 27 Millionen Passagieren genutzt wurde. „Dort gibt es eigentlich nichts, was es nicht gibt. Aber unsere erfahrenen Mitarbeiter haben im Laufe der Jahre eine Spürnase entwickelt, wen sie kontrollieren müssen“, heißt es. Nach welchen Kriterien die Passagiere „herausgefischt“ werden, will man aber nicht verraten: „Berufsgeheimnis“.

Im ersten Halbjahr wurden 45.395 Reisende einer Kontrolle unterzogen, in 1726 Fällen wurden illegale oder unverzollte Waren gefunden. Die meisten Fluggäste zeigten sich damit gut über die geltenden rechtlichen Bestimmungen informiert. Vorsicht ist aber auch bei der Einfuhr von ganz legalen Souvenirs geboten - nämlich im Hinblick auf die Zollfreigrenzen. Bei Flugreisenden etwa darf der Wert der Ware aus Nicht-EU-Ländern nicht mehr als 430 Euro betragen. Bei Unter-15-Jährigen gilt eine Freigrenze von 150 Euro. „Generell sollte man für alle Einkäufe Rechnungen dabeihaben - ansonsten wird der Warenwert geschätzt“, erklären die Zöllner.

Andere Länder, andere Gesetze
Obwohl Souvenirs im Urlaub legal gekauft wurden, kann man vor Gericht landen, so Thomas Willam von der Staatsanwaltschaft Innsbruck im „Krone“-Interview.

„Krone“: Immer wieder werden an heimischen Flughäfen in Alkohol eingelegte Skorpione oder Schlangen entdeckt. Kann man aufgrund von solchen „tierischen“ Mitbringseln auch vor Gericht landen?
Thomas Willam: Ja, wer vom Aussterben bedrohte Tiere kauft und mit nach Hause bringt, dem drohen vor Gericht Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen von bis zu 360 Tagessätzen. Unlängst musste sich in Innsbruck ein Mann vor Gericht verantworten, weil er einen Löwenkopf daheim zur Schau stellte.

An der Adria oder bei Tankstellen in Südtirol werden Flaschen etwa mit dem Konterfei von Adolf Hitler angeboten. Bei uns sind solche Flaschen verboten.
Nur weil es im Ausland legal ist, heißt es nicht, dass es auch bei uns legal ist. Der Hintergrund des Einkaufs solcher Flaschen wäre jedenfalls überprüfungswürdig. Kauft man, um die Ideologie zu verherrlichen, verstößt man gegen das Verbotsgesetz.

Kommt es wegen Nazi-Weinen oft zu Prozessen?
Allein wegen der Einfuhr ist mir jetzt kein Strafverfahren bekannt. Bei Personen, die hinsichtlich Wiederbetätigung ins Visier geraten sind, findet man ab und zu auch solche zur Schau gestellte Flaschen.

Samuel Thurnher, Patrick Huber, Kronen Zeitung

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