Auto vs. Fußgänger

Zweimal fünf Wünsche im Straßenverkehr

Motor
29.03.2010 09:27
Die Zahl der im Straßenverkehr verunglücken Fußgänger steigt: Waren es laut Statistik Austria 4.143 Verunglückte im Jahr 2006, stieg die Zahl im nachfolgenden Jahr auf 4.309 an. 2008 verunfallten 4.335 Menschen. Der ARBÖ appelliert zu mehr Rücksichtnahme im Straßenverkehr und hat die fünf wichtigsten Wünsche von Fußgängern an Autofahrer - und umgekehrt - ermittelt.

Im "Kampf" gegen Autos ziehen Fußgänger stets den Kürzeren, die Verletzungen nach Unfällen sind schwer bis tödlich. Dabei genügen nur ein paar Sekunden mehr Besonnenheit oder Vorausschau, um so manchen Unfall zu vermeiden. Viele Fußgänger beobachten einen gefährlichen Trend: "Das gefahrlose Queren der Straße wird immer seltener ermöglicht, sich nähernde Fahrzeuge beschleunigen, anstatt langsamer zu werden. Fast scheint es, als sollten die Fußgänger regelrecht von der Straße gejagt werden. Nicht einmal auf Fußgängerübergängen scheint man sicher zu sein. Obwohl die Straßenverkehrsordnung dies glasklar vorschreibt", so Sieglinde Rernböck vom ARBÖ.

Doch auch die Fußgänger selbst bewegen sich oft durch den Straßenverkehr, als hätten sie alle Rechte auf ihrer Seite und vergessen dabei, dass auch sie sich an die Straßenverkehrsordnung halten müssen. "Mit etwas mehr Rücksichtnahme auf beiden Seiten könnte jeder etwas zur Verkehrssicherheit beitragen. Ob per pedes oder motorisiert", so Rernböck.

Die fünf wichtigsten Wünsche der Fußgänger an die Autofahrer

  • Gefahrloses Straßenqueren ermöglichen, angezeigt durch deutliches Hand- oder Lichtzeichen.
  • Rücksichtsvolles Reagieren, wenn Fußgänger Fehler machen.
  • Wenn sich ein Fahrzeug einem Fußgänger nähert: Tempo reduzieren, statt zu beschleunigen.
  • Fußgängerübergang nicht durch nachträgliches Einfahren in den Kreuzungsbereich blockieren.
  • Bei Öffi-Stationen gefahrloses Ein-/Aussteigen ermöglichen.

Die fünf wichtigsten Wünsche der Autofahrer an die Fußgänger:

  • Zügig die Straße überqueren.
  • Vorausschauend die Fahrbahn betreten und nicht zwischen parkenden Fahrzeugen plötzlich "hervorhüpfen".
  • Dunkle Kleidung mit reflektierenden Elementen sichtbarer machen.
  • Bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen nicht vergessen, dass Autos einen längeren Bremsweg haben.
  • Fußgängerübergang nicht bei Rot überqueren.

Zum tieferen Verständnis ruft der ARBÖ die wechselseitigen Rechte und Pflichten von Fußgängern und Autolenkern in Erinnerung.

Die Pflichten der Autolenker laut Straßenverkehrsordnung
"Jeder Fahrzeuglenker - Radfahrer inklusive - muss einem Fußgänger, der sich auf einem Schutzweg befindet oder diesen erkennbar benützen will, das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn ermöglichen. Dies gilt auch beim Einbiegen in eine Fahrbahn, wenn der Fußgänger diese bereits betreten hat", so der Leiter des ARBÖ-Rechtsreferates Mag. Gerald Kumnig. Der Fahrzeuglenker darf sich nur so langsam annähern, dass er rechtzeitig anhalten kann. Verboten ist auch das Vorbeifahren an Fahrzeugen, die vor einem Schutzweg anhalten, um Fußgängern das Fahrbahnüberqueren zu ermöglichen. Kumnig weiter: "Halten und Parken ist immer dort verboten, wenn Fußgänger an der Benützung eines Gehsteiges gehindert sind."

Die Pflichten der Fußgänger laut Straßenverkehrsordnung
"Fußgänger müssen Gehsteige oder Gehwege benützen, soferne diese vorhanden sind. Falls nicht, dann muss das Straßenbankett oder der äußerste Fahrbahnrand benützt werden. Auf Freilandstraßen soll der linke Straßenrand gewählt werden", resümiert der ARBÖ-Rechtsexperte die erste Pflicht der Fußgänger. Die Fahrbahn ist möglichst rasch und generell auf kürzestem Weg ohne Behinderung für den Fahrzeugverkehr zu queren. Fußgängergruppen dürfen andere Straßenbenützer weder gefährden noch behindern. Außerdem verbietet die Straßenverkehrsordnung das überraschende Betreten der Fahrbahn. "Auch für Fußgänger gilt, dass die Fahrbahn nur bei grünem Licht gequert werden darf. Ist weder Ampel noch Schutzweg vorhanden, hat der Fußgänger die Pflicht, sich zu vergewissern, dass dadurch andere Straßenbenützer nicht gefährdet werden. Fehlt ein Schutzweg oder ist dieser mehr als 25 m entfernt, dürfen Fußgänger im Ortsgebiet die Fahrbahn nur an Kreuzungen queren, außer ein sicheres Überqueren der Fahrbahn wäre zweifellos möglich oder zum Erreichen einer Haltestelleninsel. Etwa vorhandene Schranken, Seil- oder Kettenabsperrungen sollten keinesfalls ignoriert werden."

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