Vorratsdaten

Umstrittene Novelle in Begutachtung geschickt

Web
20.11.2009 13:47
Infrastrukturministerin Doris Bures hat am Freitag den Entwurf für die umstrittene Vorratsdatenspeicherung in Begutachtung geschickt. Dabei handelt es sich konkret um einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG), mit der eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt werden soll. Bures betonte in einer Aussendung, dass der Entwurf den "größtmöglichen Schutz" persönlicher Daten sicherstellen soll.
Der Entwurf sieht eine Speicherung von Daten auf Vorrat vor, also ohne, dass es Verdachtsmomente gegen eine bestimmte Person gibt. Für Bures sind dabei höchste datenschutzrechtliche und rechtsstaatliche Standards "ein absolutes Muss". Daher wolle man lediglich eine Mindestumsetzung der EU-Richtlinie, also eine maximal sechsmonatige Speicherdauer der Daten sowie eine Verwendung nur für die Aufklärung von schweren Straftaten und nur mit gerichtlicher Anordnung. Der vorliegende Entwurf wurde von einer Expertengruppe unter Federführung des Boltzmann-Instituts für Menschenrechte (BIM) ausgearbeitet.

Die EU-Richtlinie für die Vorratsdatenspeicherung, die 2006 von den Justiz- und Innenministern unter dem Eindruck der Terroranschläge in New York und Spanien beschlossen wurde, sieht die Speicherung von Verbindungsdaten vor, also wer, mit wem, wann, wie lange, von wo aus und über welchen Dienst (E-Mail, SMS, Mobil- und Festnetztelefonie, Internettelefonie, Internet) kommuniziert hat. Nicht erfasst werden jedoch die Inhalte der Gespräche.

Laut Richtlinie soll die Datenspeicherung mindestens sechs Monate und maximal zwei Jahre verpflichtend sein. Diese Daten sollen von den Strafverfolgungsbehörden zur Aufklärung schwerer Straftaten abgerufen werden können.

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