Serie A
Die EU-Richtlinie für die Vorratsdatenspeicherung, die 2006 von den Justiz- und Innenministern unter dem Eindruck der Terroranschläge in New York und Spanien beschlossen wurde, sieht die Speicherung von Verbindungsdaten vor, also wer, mit wem, wann, wie lange, von wo aus und über welchen Dienst (E-Mail, SMS, Mobil- und Festnetztelefonie, Internettelefonie, Internet) kommuniziert hat. Nicht erfasst werden jedoch die Inhalte der Gespräche.
Laut Richtlinie soll die Datenspeicherung mindestens sechs Monate und maximal zwei Jahre verpflichtend sein. Diese Daten sollen von den Strafverfolgungsbehörden zur Aufklärung schwerer Straftaten abgerufen werden können.










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