Gesichtserkennung

US-Richter erlaubt Sammelklage gegen Facebook

Digital
17.04.2018 14:14

Facebook muss sich in den USA einer Sammelklage von Nutzern stellen, die sich durch das automatische Gesichtserkennungsprogramm des Online-Netzwerks in ihrer Privatsphäre verletzt sehen. Ein Gericht in San Francisco ließ eine entsprechende Klage gegen den Widerstand der Facebook-Anwälte zu.

In dem Verfahren soll es um eine Funktion gehen, die Facebook 2010 eingeführt hatte: Sie überprüft Fotos, die Nutzer hochgeladen haben, und versucht, die Gesichter auf den Fotos den Namen von Nutzern zuzuordnen. Facebook macht den Nutzern dann Vorschläge, die Gesichter auf den Fotos entsprechend zu „taggen“, also mit Namen zu versehen.

Funktion ist in der EU deaktiviert
In der EU war diese Funktion bereits 2012 aus Datenschutzgründen abgeschaltet worden, bis auf einzelne Tests blieb das bis dato so. Die Kläger in den USA wenden nun ein, dass die Gesichtserkennung ohne ihr Einverständnis eingesetzt werde. Dies verstoße gegen ein Gesetz des US-Bundesstaats Illinois zum Schutz privater biometrischer Daten.

US-Bundesrichter James Donato erklärte die Argumentation von drei Klägern aus Illinois nun für stichhaltig genug, um eine Sammelklage gegen Facebook zuzulassen. Der Klage können sich alle Bewohner von Illinois anschließen, von denen Facebook seit Juni 2011 ein Gesichtsfoto als Vorlage für die automatische Gesichtserkennungsfunktion gespeichert hat.

Facebook will sich „energisch verteidigen“
Eine Facebook-Sprecherin kündigte als Reaktion auf die Entscheidung des Gerichts eine „energische Verteidigung“ der Interessen ihres Konzerns an. Facebook sei weiterhin der Ansicht, dass die Klage ohne Grundlage sei. Den Nutzern sei die Möglichkeit gegeben, die Gesichtserkennung zu deaktivieren.

Die Klage trifft Facebook zu einem heiklen Zeitpunkt: Der Konzern steht wegen eines Datenskandals unter großem Druck. Die Daten von bis zu 87 Millionen Nutzern des sozialen Netzwerks waren bei der britischen Firma Cambridge Analytica gelandet und sollen unerlaubt für den Wahlkampf des heutigen US-Präsidenten Donald Trump ausgeschlachtet worden sein. Facebook-Boss Mark Zuckerberg wurde deshalb zu einer Befragung vor den US-Kongress zitiert.


Auch wer Facebook nicht nutzt, wird gescannt
Am Montag musste Facebook einräumen, auch Daten von Nutzern gesammelt zu haben, die das soziale Netzwerk gerade überhaupt nicht nutzten. „Wenn man eine Webseite oder eine App besucht, die unsere Dienste nutzt, erhalten wir auch dann Informationen, wenn man nicht eingeloggt ist oder kein Facebook-Konto hat“, erklärte Facebook-Manager David Baser.

Baser führte aus, dass viele Unternehmen auf Facebooks Dienste zurückgriffen, um beispielsweise Werbung zielgerichtet zu platzieren. Manche Webseiten und Apps verlangten auch, dass sich Nutzer zunächst über ihr Facebook-Account einloggen. Der Facebook-Manager betonte, dass andere Internet-Unternehmen wie etwa Google und Twitter ähnlich mit dem Sammeln von Informationen umgingen.

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