Eine erste Version des Gesetzes war im Juni vom Verfassungsrat für nicht rechtmäßig erklärt worden. Der Rat bemängelte unter anderem, dass die Internetsperre von der Aufsichtsbehörde Hadopi und nicht von einem Gericht verhängt werden sollte. Zudem hätte die geplante Strafe die Kommunikationsfreiheit eingeschränkt. Der neue Text sieht jetzt eine Beteiligung der französischen Gerichte vor.
Das Gesetz muss noch durch den Senat, bevor es in Kraft treten kann. Dessen Zustimmung gilt angesichts der Mehrheitsverhältnisse allerdings als sicher. Am Dienstag stimmten in der Nationalversammlung 285 Abgeordnete für das Gesetz und 225 dagegen.
Die zentrale Rolle im Kampf gegen die Internetpiraterie soll die Aufsichtsbehörde Hadopi spielen. Sie wertet von Internet-Dienstleistern gesammelte Daten über Urheberrechtsverletzungen aus und mahnt die Raubkopierer zunächst per E-Mail ab. Bei weiteren Gesetzesverstößen kommt eine zweite Mahnung per Einschreiben. Wer sich dann noch einmal erwischen lässt, riskiert erhebliche Strafen.
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