1. Falsche Schadensmeldung abgeben
In diesem Fall kann die Versicherung die Leistung verweigern oder kürzen. Gibt der Unfallverursacher falsche Erklärungen ab, kann die Versicherung von ihm einen Teil der an den Geschädigten erbrachten Leistungen zurückfordern.
2. Die Unfallstelle nicht absichern
Ereignen sich deshalb nachfolgend Unfälle mit Personenschäden, drohen Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung. Wer die Unfallstelle nicht absichert, muss u.U. auch Strafe zahlen.
3. Das Auto zu früh beiseite fahren
Das kann die Beweissituation für den in einen Unfall verwickelten Autofahrer verschlechtern. Deshalb: Erst die Unfallsituation mit Kreide markieren, dann fotografieren. Bei Bagatellschäden das Auto möglichst bald beiseite fahren, sonst droht ein Verwarnungsgeld.
4. Die gegnerische Versicherung sofort an Ort und Stelle informieren
Die Schadensteuerung der gegnerischen Versicherung ist daran interessiert, möglichst schnell Kontakt zum Geschädigten herzustellen, um etwa den Schaden in Vertragswerkstätten der Versicherung beheben zu lassen und um Sachverständige und Rechtsanwälte aus der Schadenregulierung herauszuhalten. Die Folge: Ansprüche werden "vergessen".
5. Selbst mit der gegnerischen Versicherung verhandeln
Dadurch werden oft Ansprüche vergessen, die dem Geschädigten zustehen. Bei unverschuldeten Unfällen sollten Autofahrer die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung einem Anwalt überlassen.
6. Nicht alle Daten aufnehmen
Dies kann zu Verzögerungen bei der Schadenregulierung führen. Denn Geld gibt es erst, wenn alle Daten vorliegen.
7. Ohne Rücksprache mit der Versicherung entscheiden
Im Kaskofall hat die Versicherung das sogenannte Weisungsrecht, das heißt, sie bestimmt z.B. den Sachverständigen.
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