Sieben Sünden

Fehler, die nach dem Unfall teuer kommen

Motor
24.01.2009 16:59
Gerade zurzeit kommt es besonders häufig zu Unfällen. Nebel, schlechte Sicht, verschmutzte oder nicht freigekratzte Autoscheiben und Glatteis sind häufige Ursachen. Nach dem Unfall verhalten sich Autofahrer oft falsch. Das kann teuer werden. Der deutsche Autofahrerclub ADAC hat die sieben schlimmsten Fehler zusammengefasst:

1. Falsche Schadensmeldung abgeben
In diesem Fall kann die Versicherung die Leistung verweigern oder kürzen. Gibt der Unfallverursacher falsche Erklärungen ab, kann die Versicherung von ihm einen Teil der an den Geschädigten erbrachten Leistungen zurückfordern.

2. Die Unfallstelle nicht absichern
Ereignen sich deshalb nachfolgend Unfälle mit Personenschäden, drohen Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung. Wer die Unfallstelle nicht absichert, muss u.U. auch Strafe zahlen. 

3. Das Auto zu früh beiseite fahren
Das kann die Beweissituation für den in einen Unfall verwickelten Autofahrer verschlechtern. Deshalb: Erst die Unfallsituation mit Kreide markieren, dann fotografieren. Bei Bagatellschäden das Auto möglichst bald beiseite fahren, sonst droht ein Verwarnungsgeld.

4. Die gegnerische Versicherung sofort an Ort und Stelle informieren
Die Schadensteuerung der gegnerischen Versicherung ist daran interessiert, möglichst schnell Kontakt zum Geschädigten herzustellen, um etwa den Schaden in Vertragswerkstätten der Versicherung beheben zu lassen und um Sachverständige und Rechtsanwälte aus der Schadenregulierung herauszuhalten. Die Folge: Ansprüche werden "vergessen".

5. Selbst mit der gegnerischen Versicherung verhandeln
Dadurch werden oft Ansprüche vergessen, die dem Geschädigten zustehen. Bei unverschuldeten Unfällen sollten Autofahrer die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung einem Anwalt überlassen. 

6. Nicht alle Daten aufnehmen
Dies kann zu Verzögerungen bei der Schadenregulierung führen. Denn Geld gibt es erst, wenn alle Daten vorliegen.

7. Ohne Rücksprache mit der Versicherung entscheiden
Im Kaskofall hat die Versicherung das sogenannte Weisungsrecht, das heißt, sie bestimmt z.B. den Sachverständigen. 

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Motor
24.01.2009 16:59
Loading
Kommentare Banner - Die Stimme Österreichs

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Top 3
KMM
Kostenlose Spiele
Vorteilswelt

Magazine der Kronen Zeitung