Fehlt die Adresse zum Kennzeichen, kann die Strafe nicht nachgeschickt werden. Zwar besteht seit März die Möglichkeit, Strafen von ausländischen Verkehrssündern einzutreiben. Die ausländische Behörde muss dabei aber nur dann helfen, wenn die österreichische Exekutive die Adresse des Fahrzeughalters oder -lenkers schon hat.
Deutschland ist das einzige EU-Land, mit dem Österreich ein entsprechendes Abkommen hat. Da das deutsche Gesetz vorsieht, dem Strafzettel auch ein "Beweisfoto" beizulegen, scheiterte die Verfolgung deutscher Verkehrssünder bisher an den von hinten geschossenen Radarbildern. Diese Lücke wird nun geschlossen.
Das Innenministerium wird ab Frühjahr 2009 mit Tests der neuen Radargeräte starten, bei denen Apparaturen verschiedener Hersteller zum Einsatz kommen sollen. Dabei handle es sich aber zunächst um "interne Tests". Erst wenn die rechtlichen Voraussetzungen für das Fotografieren von vorne geschaffen sind, dürfen dann auch Strafzettel ausgestellt werden.
Mit einem Einsatz der neuen Radarboxen vor Herbst 2009 ist nicht zu rechnen, gleichzeitig sind auch noch datenschutzrechtliche Bedenken zu klären. Dass der Beifahrer auf den Bildern automatisch "unkenntlich" gemacht wird, ist für den ÖAMTC reine Theorie. Dass sich Datenmissbrauch gänzlich verhindern lässt, sei wohl eher ein Wunschdenken, meinte Hugo Haupfleisch, Chefjurist des Clubs. Abzuwarten sei, wie der Datenschutzrat zu dieser Lösung steht. "Wir sind noch skeptisch." Grundsätzlich wird die Methode von dem Autofahrerclub befürwortet. "Derjenige, der sich falsch verhält, kann sich nicht darauf berufen, dass der Datenschutz verletzt worden ist", sagte Haupfleisch.
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