Zahlen oder nicht?

Strafzettelflut aus Kroatien in Österreich

Motor
20.10.2015 14:58
Wer vom Kroatienurlaub heimkommt, hat in der Regel genug Andenken dabei, und seien es Fotos auf dem Handy. Da kann man gut drauf verzichten, dass man zweifelhafte Souvenirs per Post zugestellt bekommt - doch genau das ist in den letzten Tagen wieder hundertfach geschehen, berichtet der ÖAMTC. In den Schreiben werden horrende Summen für angebliche Parkvergehen gefordert - und sogar Vollstreckung angedroht.
(Bild: kmm)

In sogenannten "notariellen Vollstreckungsbeschlüssen" fordert ein Notar aus Pula Beträge in Höhe von rund 300 Euro wegen angeblich nicht bezahlter Parkgebühren, so der ÖAMTC. Befremdlich: Teilweise betreffen diese Forderungen Parkvorgänge aus dem Jahr 2010. "Die Forderung ist im Vergleich zur Strafgebühr vor Ort - ca. 20 bis 40 Euro - exorbitant hoch. Ein Beweis ist nach so langer Zeit schwer zu erbringen. Dennoch ist es wichtig, rasch zu handeln", rät Clubjuristin Verena Pronebner. Wenn nicht rechtzeitig gegen die Forderung vorgegangen wird, werde diese rechtskräftig und könnte vollstreckt werden.

Betroffene sollten daher sofort Beratung in Anspruch nehmen, etwa bei seinem Automobilklub. Im Vorfeld der Beratung rät Pronebner, sich folgende Fragen zu stellen: Sind angebliche Tatzeit und Tatort nachvollziehbar? Gibt es eventuell sogar noch den Parkschein von damals oder ein Foto, auf dem dieser zu sehen ist? Außerdem sollten Menschen mit Behinderung ihre Parkausweise vorweisen. "In diesen Fällen hat man sehr gute Chancen, dass das Verfahren eingestellt wird. Außerdem weisen die Beschlüsse formelle Mängel auf. Wir sind der Meinung, dass ein Einspruch mit unserer Unterstützung gute Chancen hat", erklärt die Juristin.

Wie man sich vor Parkstrafen in Kroatien schützen kann
Um unliebsamer Urlaubspost vorzubeugen, sollten Reisende sich vorab über die jeweils geltenden Parkvorschriften informieren. Kurzparkzonen sind oft blau gekennzeichnet und ausgeschildert. Häufig befinden sie sich in den Stadtzentren, vor Hotels, in Häfen oder in der Nähe von Stränden. "Für Ortsunkundige ist ein gebührenpflichtiger Parkplatz manchmal nicht auf den ersten Blick erkennbar, daher sollte man genau auf die Beschilderung achten", so die ÖAMTC-Juristin. Wer ein Parkticket lösen will und an einem defekten Automaten scheitert, sollte einen anderen Automaten suchen oder die Störung bei der am Automaten angegebenen Nummer melden.

Auch wenn Parkwächter oder Einheimische behaupten, es bestünde keine Zahlpflicht: lieber nicht darauf verlassen und stattdessen die ca. zwei Euro pro Parkstunde zahlen. "In jedem Fall ist es empfehlenswert, zu dokumentieren, dass man einen Parkschein gelöst hat - als Beweis dient ein Foto vom Fahrzeug und dem Ticket. Bezahlt man per Mobiltelefon oder Smartphone, speichert man den Vorgang am besten ab. Die Beweise sollten - wie man jetzt sieht - zumindest fünf Jahre lang aufbewahrt werden", legt die Expertin nahe. Für Motorradfahrer ist die Dokumentation besonders wichtig, weil der Parkschein nicht "sicher" hinter der Windschutzscheibe hinterlegt werden kann. Wer vor Ort zu Recht einen Zahlschein - über umgerechnet 10 bis 40 Euro - erhält, weil das Parkticket nicht bezahlt wurde, sollte besser rasch einzahlen. Bei der Überweisung ist die Angabe von Datum, Autokennzeichen und Aktenzahl nötig.

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(Bild: kmm)



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