Im Rahmen des Prozesses gegen Troy Augusto, der angeklagt wurde, weil er Promo-CDs auf eBay verkauft hatte, argumentiert Universal-Anwalt Russell Frackman, eine verschenkte oder weggeworfene CD gelte ebenfalls als "ungenehmigte Verbreitung".
Der US-"First-Sale-Doctrine" zufolge gilt die Kontrolle des Rechteinhabers über die Verbreitung einer Kopie nur so lange, bis diese einmal rechtmäßig in Umlauf gebracht wurde - ähnlich ist es auch in Österreich. Allerdings gelte diese in dem Fall nicht, argumentiert der US-Anwalt von Universal. Die CDs hätten von Augusto nicht angeboten werden dürfen, weil sie ihm vom Musikkonzern nicht verkauft worden waren. Das Label vertritt vor Gericht die Ansicht, dass die Rechte an den Promo-CDs auch nach der Weitergabe an Radiostationen oder Journalisten beim Unternehmen bleiben. Die Empfänger hätten nur eine Lizenz zur Nutzung des Materials, so das Argument von Universal.
Darüber hinaus sei nun im Falle der Unverkäuflichkeit auch das Verschenken und Wegwerfen, das Augusto als Alternative zum Verkauf in Erwägung gezogen hatte, eine Urheberrechtsverletzung. Die Electronic Frontier Foundation befürchtet, dass bei einer Durchsetzung von Frackmans Argumenten auch weitgreifende Folgen für jeden durchschnittlichen Verbraucher zu erwarten sein könnten. Daher hat die Organisation auch die Verteidigung des angeklagten Augusto übernommen und will eine Aushebelung der First-Sale-Doctrine seitens Universal (in Österreich übrigens das größte Musikunternehmen mit Christina Stürmer, STS & Co.) verhindern.
Promo-CDs "für immer im Besitz der Plattenfirma"
Die Musikindustrie, vor allem der Plattenmulti Sony BMG, hat in der Vergangenheit bereits wiederholt versucht, den Verkauf gebrauchter Tonträger per Gesetz zu verhindern - bislang vergeblich. Dass nun auch verschenkte und in den Müll geworfene CDs als Rechtsverletzung gelten sollen, ist allerdings neu. Bei Musikredaktionen und Radios ist es üblich, Promo-CDs, die nicht angefragt einlangen oder nicht gebraucht werden, wegzuwerfen oder Kollegen weiterzugeben. Nach Universals Ansicht ist das ein Verstoß gegen das Urheberrecht - betreffende CDs befänden sich für immer im Besitz der Plattenfirma und dürften vom Empfänger nicht an andere weitergereicht werden. (pte)
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