Im Beschluss heißt es: „Das Herausstellen der Aussage ‚Surfst nix, zahlst nix’ erweckt den falschen Eindruck, für Perioden, in denen kein Internetzugang erfolgt, werde überhaupt kein Entgelt verrechnet. Dass zusätzlich zum Mindestumsatz noch dazu ein Grundentgelt für die Festnetztelefonie anfällt, ist der Werbeaussage überhaupt nicht zu entnehmen, wodurch die Werbeaussage zur unvollständigen Angabe mit Irreführungseignung wird.“
Bei genauer Betrachtung des Tarifes stellt man nämlich fest, dass auch bei Nichtnutzung Kosten anfallen: und zwar neben dem monatlichen Grundentgelt für den verpflichtenden Telefonanschluss in der Höhe von 15,98 Euro auch ein Mindestumsatz in der Höhe von 10,- Euro pro Monat. Das ergibt entgegen dem Werbeslogan „Surfst nix, zahlst nix“ immerhin fixe monatliche Kosten in der Höhe von 25,98 Euro.









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