Surfst nix, zahlst

Telekom Austria muss Werbung ändern

Web
16.11.2007 14:20
Der Fernseh- und Internetprovider UPC darf sich freuen: Das Handelsgericht Wien hat nach einer UPC-Klage eine einstweilige Verfügung gegen die Telekom Austria erlassen, die es dem teilstaatlichen Unternehmen untersagt, „im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs ihre Internetzugänge mit den Worten ‚Surfst nix, zahlst nix’ oder in sinngleicher Weise anzukündigen und/oder zu bewerben, wenn dem Kunden in jedem Fall Kosten verrechnet werden“. Auf Deutsch: Die TA hat die wahren Kosten der betreffenden Tarife in der Werbung verschwiegen.

Im Beschluss heißt es: „Das Herausstellen der Aussage ‚Surfst nix, zahlst nix’ erweckt den falschen Eindruck, für Perioden, in denen kein Internetzugang erfolgt, werde überhaupt kein Entgelt verrechnet. Dass zusätzlich zum Mindestumsatz noch dazu ein Grundentgelt für die Festnetztelefonie anfällt, ist der Werbeaussage überhaupt nicht zu entnehmen, wodurch die Werbeaussage zur unvollständigen Angabe mit Irreführungseignung wird.“

Bei genauer Betrachtung des Tarifes stellt man nämlich fest, dass auch bei Nichtnutzung Kosten anfallen: und zwar neben dem monatlichen Grundentgelt für den verpflichtenden Telefonanschluss in der Höhe von 15,98 Euro auch ein Mindestumsatz in der Höhe von 10,- Euro pro Monat. Das ergibt entgegen dem Werbeslogan „Surfst nix, zahlst nix“ immerhin fixe monatliche Kosten in der Höhe von 25,98 Euro.

Konkurrent UPC zeigte sich naturgemäß erfreut über das Urteil. Derzeit ist gegen die Telekom Austria auch eine zweite Klage wegen der Bewerbung des Produkts aon TV anhängig. Hier wird das billigsten Paket mit den Worten „nur 4,90 Euro“ beworben. Allerdings ist ebenfalls ein Festnetz-Anschluss oder eines der aon-Internetpakete „Pur“ oder „Blizz“ Vorraussetzung, wodurch es nicht bei dem monatlichen Kampfpreis bleiben wird.
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