Eine psychische Erkrankung machte aus einem „gescheiten Buben“ einen aggressiven und uneinschätzbaren Teenager. Am Ende ging der 17-Jährige mit einem Messer auf Mutter und Schwester los. „Es war klar, dass etwas ganz, ganz Schlimmes passiert ist“, erinnert sich eine Nachbarin. Jetzt wird entschieden, ob der Bursch eingewiesen wird.
Die Verhandlung gegen jenen17-Jährigen, der im Juni des Vorjahres in Pasching seine Mutter und seine Schwester zu töten versucht haben soll, ist am Freitag mit weiteren Zeugenaussagen fortgesetzt worden. Der Teenager war zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig, er leidet an einer schweren psychischen Erkrankung. Die Staatsanwältin hat daher die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum beantragt. Die Verteidigerin sprach von Körperverletzung.
Zuerst Streit mit Vater
Anlassdelikt ist laut Anklagebehörde versuchter Mord in zwei Fällen. Der an Schizophrenie erkrankte Betroffene solle nach einem Streit mit dem Vater wegen einer Medikamenteneinnahme zuerst im Wohnzimmer auf seine Mutter mit einem Cuttermesser, das der Schüler in seinem Werkkoffer hatte, mehrfach eingestochen haben.
Mutter konnte Sohn kurzfristig entwaffnen
Die 13-jährige Schwester, die ihrer Mutter helfen wollte, soll der damals 16-Jährige auch mit dem Messer attackiert haben – sie wurde leicht verletzt. Als es der 43-Jährigen gelang, ihrem Sohn das Messer abzunehmen, habe dieser ein Fleischermesser aus der Küche geholt und nochmals zugestochen, sie erlitt multiple schwere Verletzungen. Der Frau gelang es aber, zu den Nachbarn zu flüchten, die Hilfe holten.
„Über 30, teils wulstige, Narben“
Die Staatsanwältin hatte am ersten Verhandlungstag am 1. April von einem glücklichen Zufall, dass die Mutter überlebt habe, gesprochen. Heute habe sie „über 30, teils wulstige, Narben“ im Gesicht und am Oberkörper. Der Betroffene habe „mit einer derartigen Intensität so oft auf sensible Körperteile zugestochen, dass er den Tod billigend in Kauf genommen hat“. Sie sprach daher von einer bedingten Tötungsabsicht.
Aufgrund seiner Erkrankung könne er aber strafrechtlich nicht verurteilt werden, da er nicht zurechnungsfähig sei. Weil zu befürchten sei, dass der Betroffene „mit hoher Wahrscheinlichkeit wegen seiner psychischen Störung erneut eine mit Strafe bedrohte Handlung mit schweren Folgen begehen“ werde, hat die Staatsanwältin die Unterbringung beantragt.
„Nicht um Behandlung des Sohnes gekümmert“
Die Verteidigerin des Teenagers hingegen hielt den Eltern vor, sich nicht um die entsprechende Behandlung des Sohns gekümmert zu haben. Dies habe letztendlich zu der Tat geführt, wenngleich die Anwältin nur von einer Körperverletzung sprach, ein Tötungsvorsatz könne dem Betroffenen nicht angelastet werden.
Nachbarin bemerkte Veränderung des Teenagers
Die Nachbarin, zu der die Mutter geflüchtet war, berichtete am zweiten Verhandlungstag, dass sie bereits seit ein bis zwei Jahren mitbekommen habe, dass mit dem Teenager etwas nicht mehr stimme. Er habe die Schule abgebrochen und hielt sich meist im Haus auf.
Vorfall mit Messer im Garten
Ein halbes Jahr vor der Messerattacke war es aber im Garten der betroffenen Familie zu einem Zwischenfall gekommen, so die Zeugin. Der Bub sei „außer sich gewesen“, wollte ein Messer holen. Dann sei er weggerannt, der Nachbar und der Vater verfolgten ihn und es wurde die Polizei geholt. Der Bursche sei ins Spital gekommen. Nach seiner Entlassung sei er „ein anderer Mensch“ gewesen. Wenn er im Garten war, habe er eigenartige Laute von sich gegeben, berichtete die Nachbarin.
„Blutüberströmt“ vor Terrassentür
Am 15. Juni kam es dann zu der Messerattacke. Blutüberströmt mit einem Messer in der Hand sei an jenem Tag die Mutter „vor unserer Terrassentür gestanden“, erinnerte sich der Nachbar. Zuvor hatte sich schon die Schwester des Betroffenen zu den Nachbarn in Sicherheit gebracht: „Es war uns ganz klar, dass da was ganz, ganz Schlimmes passiert ist.“
Überfordert, wollte keine Medikamente nehmen
Der mittlerweile 17-Jährige soll bis zum Prozessauftakt keine Einsicht gezeigt haben, Medikamente zu nehmen. Mittlerweile sei er „krankeneinsichtig“, sagte er vor Gericht. Aber 2025 sei er überfordert gewesen, wollte nicht mehr duschen. Als der Vater am 15. Juni ihm das Ultimatum stellte, wenn er seine Medikamente nicht nehme, müsse er in ein Heim, sei es zu einer sehr belastenden Situation gekommen. Doch er habe den Ärzten misstraut und daher seine Medikamente nicht einnehmen wollen.
Familie in anderem Saal vom Richter befragt
Bevor am Abend die Entscheidung über die Einweisung von dem Geschworenengericht getroffen wird, wurden noch die Eltern und die Schwester in einem anderen Raum allein vom Richter befragt. Die Befragung konnte live im Verhandlungssaal mitverfolgt werden.
Schwester hatte Angst vor Bruder
Die Schwester berichtete, dass sie vor ihrem Bruder wegen dessen Erkrankung Angst gehabt habe. Sie bestätigte dem Richter, dass es „dauernd lauten Streit“ darüber gegeben habe, dass er seine Medikamente nicht schlucke. Die Mutter meinte unter Tränen, dass er vor der Krankheit ein „gescheiter Bub“ gewesen sei. 2023 starb seine Oma, das habe ihn stark belastet. Erst habe die Familie gedacht, „er vermisst sie so sehr“, erst später bemerkte sie, dass er krank sei und Halluzinationen haben dürfte.
Psychiaterin am Wort
Weiters standen am Freitag noch die Ausführungen der psychiatrischen Sachverständigen Adelheid Kastner auf dem Programm. Am Nachmittag soll dann die Entscheidung über eine Einweisung fallen.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.